Kiel. Wie will die Stadt Kiel mit Hauseigentümern umgehen, die Wohnungen verfallen verlassen oder Missbrauch von Wohnraum? Dazu hat die Stadt nach Inkrafttreten des neuen Wohnraumsicherungsgesetzes des Landes eine neue Satzung erarbeitet, der der Rat voraussichtlich am Donnerstag zustimmen wird.
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Wenn der Zustand von Wohnungen gewisse Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt und es zum Beispiel an einer funktionierenden Heizung oder sanitären Anlagen mangelt, kann die Stadt die Beseitigung dieser Mängel anordnen. Andernfalls droht ein Bußgeld.
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„Wenn die Mängel die Wohnverhältnisse offensichtlich erheblich beeinträchtigen, dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden für die Bewohner drohen und die Beseitigung der Mängel nicht angeordnet werden kann oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, kann die Gemeinde den Wohnraum sogar für unbewohnbar erklären“, fasst Stadtrat Gerwin Stöcken zusammen.
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Wer Wohnraum unerlaubt zweckentfremdet, muss nach der neuen Satzung mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen. Das wäre etwa der Fall, wenn Kieler ihre Wohnung über einen längeren Zeitraum heimlich an Feriengäste vermieten oder auf mehr als 50 Prozent der Wohnfläche illegal ein Gewerbe betreiben.
Der Rat wird auch über den Vorschlag der rot-grünen Koalition und des SSW abstimmen, Ausschreibung der Stelle eines Stadtrates für Finanzen, Personal, Ordnung und Feuerwehr Sie wollen, dass Christian Zierau für weitere sechs Jahre wiedergewählt wird.
ÖPNV in Kiel: Anwesenheitsbonus bei der KVG und Umgang mit Schwarzfahrern
Im Fokus soll auch der umstrittene Anwesenheitsbonus von bis zu 250 Euro stehen, den die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) ihren Busfahrern seit April zahlt, wenn diese im Quartal kaum krank sind. Der SSW fordert eine Prüfung, ob dieser mit den Grundsätzen der Stadt zur fairen Bezahlung und Inklusionszielen vereinbar ist. Der Bonus könne dazu führen, dass Menschen, die wegen chronischer Krankheit, Alter oder Behinderung häufige Fehltage nehmen müssten, bei der Bezahlung benachteiligt würden, heißt es.
Zudem steht ein Antrag der Linken und der Partei auf der Tagesordnung, der darauf abzielt, dass das KVG Keine Strafanzeige gegen Schwarzfahrer mehr, um die Justiz zu entlasten. Hintergrund ist die Debatte auf bundespolitischer Ebene um die Herabstufung des Fahrpreisbetrugs zur Ordnungswidrigkeit.
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Bisher konnte wiederholtes Fahren ohne Fahrschein mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden.
CN