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Der große Streetwear-Onlinehändler DefShop ist bankrott

Hunderte Beschwerden von Kunden

Der große Streetwear-Onlineshop DefShop ist bankrott

10. Oktober 2025 – 21:45 UhrLesezeit: 2 Minuten

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Mann im grauen Kapuzenpullover (Symbolbild): Defshop beschäftigt immer noch 80 Mitarbeiter. (Quelle: IMAGO/imago)

DefShop, einer der führenden Online-Shops für Streetwear, ist pleite. Kunden warten seit Monaten auf Rückerstattungen. Der Betrieb läuft vorerst weiter.

Der Onlineshop DefShop, einer der größten Streetwear-Anbieter Europas, hat Insolvenz angemeldet. Das Verfahren läuft seit dem 7. Oktober 2025 unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner. Hunderte Kunden warten weiterhin auf Rückerstattungen für Retouren.

Der für sein umfangreiches Sortiment an Streetwear- und Hip-Hop-Bekleidung bekannte Online-Shop hat beim Landgericht Darmstadt ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Dem Insolvenzverwalter obliegt nun die Sicherung des Unternehmensvermögens und die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs. Trotz der finanziellen Schwierigkeiten wird der Betrieb vorerst aufrechterhalten, um mögliche Umstrukturierungen zu prüfen.

Das 2006 von Alexander Büchler in Berlin gegründete Unternehmen hat sich in seiner Nische zu einem der größten Online-Shops Europas entwickelt. Mit über 22.500 Produkten von 270 Marken, darunter bekannte Namen wie Adidas und Nike, hat DefShop einen breiten Kundenstamm aufgebaut. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 80 Mitarbeiter.

Doch in den letzten Monaten häuften sich die Beschwerden von Kunden, die auf eine Rückerstattung für retournierte Ware warten. Zwischen Januar und Juli 2025 registrierten Verbraucherzentralen bundesweit über 700 Beschwerden gegen DefShop.

Die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens werden auf den intensiven Wettbewerb und die wirtschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre zurückgeführt. Kunden, die eine Rückerstattung für Retouren erwarten, sind nun verpflichtet, ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zur Anmeldung der Forderungen in der Insolvenztabelle empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Beifügung von Rechnungen und Übertragungsnachweisen. Der Insolvenzverwalter sollte nun prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob eine geordnete Liquidation stattfinden muss.

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