• Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
Nachrichtenportal Deutschland
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
No Result
View All Result
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
No Result
View All Result
Nachrichtenportal Deutschland
No Result
View All Result

Der Fahrzeugschein ist jetzt auch für Mobiltelefone verfügbar

Elke by Elke
November 6, 2025
in Lokalnachrichten
Der Fahrzeugschein ist jetzt auch für Mobiltelefone verfügbar


FAQ

Stand: 6. November 2025 10:48 Uhr

Der Fahrzeugschein sollte bei jeder Fahrt dabei sein. Zukünftig wird dies auch auf Smartphones möglich sein – eine neue App dafür ist jetzt verfügbar. Ein digitales Zertifikat kann heruntergeladen und bei Inspektionen vorgelegt werden.

Beim Autofahren muss er immer dabei sein: der Fahrzeugschein. Viele haben es im Handschuhfach oder hinter der Sonnenblende – oder vergessen es zu Hause. Nun sollte es möglich sein, den Fahrzeugschein auf das Smartphone hochzuladen.

Zu diesem Zweck haben das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und die Bundesdruckerei im Auftrag des Verkehrsministeriums die neue i-Kfz-App entwickelt. Bei Reisen mit dem Auto oder Motorrad muss der Fahrzeugschein nicht mehr in Papierform mitgeführt werden. Der digitale Fahrzeugschein ist bei Verkehrskontrollen gültig.

Was genau ändert sich beim Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein ist laut ADAC eine Art „Personalausweis“ für das Fahrzeug – offiziell heißt er Zulassungsbescheinigung Teil I. Dieser enthält neben den persönlichen Daten des Fahrzeughalters auch technische Informationen zum Fahrzeug.

Mit der neuen i-Fahrzeug-App soll der Fahrzeugführerschein digital werden und „einfach, sicher und immer auf dem Smartphone verfügbar“ sein, wie es auf einer Website des Verkehrsministeriums heißt. Es soll über die App bei alltäglichen Verkehrskontrollen oder bei der Anmietung eines Fahrzeugs angezeigt werden können.

Was kann die App sonst noch?

Nach Angaben des Verkehrsministeriums können Autofahrer mit i-Kfz ihr Fahrzeug auch online an-, abmelden und ummelden. Dadurch ersparen Sie sich den Weg zur Meldestelle und die Wartezeit vor Ort.

Nach KBA-Angaben werden auch neue Daten automatisch in die App übertragen, etwa für eine Hauptuntersuchung beim TÜV.

Wie funktioniert die App?

Nach einer Testphase ist die neue i-Kfz-App nun sowohl für Android- als auch für iOS-Nutzer verfügbar. Es kann bereits in den jeweiligen App Stores heruntergeladen und installiert werden. Ein Benutzerkonto ist nicht erforderlich.

Um jedoch den Fahrzeugschein Ihres eigenen Autos zur App hinzuzufügen, benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis. Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich in der App ausweisen und den digitalen Fahrzeugschein herunterladen. Seit 2010 sind alle ausgestellten Personalausweise eID-fähig. Allerdings erfordert die Aktivierung einen hohen Aufwand.

Laut einer Studie des Max-Pianck-Instituts haben dies nur 35 Prozent der Deutschen getan, 6 Prozent kennen die Funktion nicht einmal. Alternativ soll es laut Kraftfahrt-Bundesamt auch möglich sein, bei der Zulassung des Fahrzeugs vor Ort oder online einen QR-Code zu erhalten und so einen digitalen Fahrzeugschein herunterzuladen.

Derjenige, der den Download durchgeführt hat, kann ihn dann beliebig oft über die App weitergeben – zum Beispiel an andere Fahrer, mit denen er das Auto teilt. Laut KBA prüft die App bei jedem Start automatisch, ob die Fahrzeugzulassungsdaten noch aktuell sind.

Benötigen Sie weiterhin den normalen Kfz-Führerschein?

„Für Verbraucher ist die Einführung des digitalen Kfz-Führerscheins auf jeden Fall eine Erleichterung, da sie bei einer Verkehrskontrolle nur noch ihr Handy vorzeigen müssen“, so der ADAC.

Das KBA empfiehlt jedoch, das Papierformular weiterhin bei sich zu haben. Das geänderte Gesetz ist noch nicht allen Polizeibehörden bekannt. Bei Reisen ins Ausland muss der Fahrzeugschein in Papierform weiterhin in jedem Fall mitgeführt werden.

Kann der Fahrzeugschein bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden, kostet das laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Was sagt die Polizei?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Schritt zur Digitalisierung von Fahrzeug- und Führerscheindokumenten. „Moderne, digitale Beweismittel können Verwaltungsabläufe vereinfachen, Ressourcen sparen und den Alltag der Bürger erleichtern“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens. Für Polizisten wird es einfacher – denn Mobiltelefone werden häufiger und zuverlässiger mitgeführt als persönliche Dokumente oder Papiere für das Fahrzeug.

Allerdings waren die Polizeibehörden von der Bundesregierung nicht gut vorbereitet. Derzeit gibt es keine bundesweite Schulung, wie digitale Dokumente rechtssicher geprüft bzw. dokumentiert werden sollen. Digitale Beweise müssen in Echtzeit mit offiziellen Datenbanken abgeglichen werden können. Ohne diese Option wäre die Kontrolle unvollständig.

Die Gewerkschaft der Polizei weist zudem auf die Gefahr hin, dass auch digitale Dokumente gefälscht oder manipuliert werden könnten – etwa durch gehackte Apps.

Und wann kommt der digitale Führerschein?

Ziel der Bundesregierung ist es, den nationalen digitalen Führerschein bereits Ende 2026 verfügbar zu machen – also deutlich vor dem Einführungstermin 2030 für den einheitlichen und EU-weiten digitalen Führerschein. Laut ADAC würde der Handy-Führerschein den Inhaber auch von der Pflicht entbinden, den Kartenführerschein beim Fahren mitzuführen.

Auch Digitalminister Wildberger plant eine „digitale Geldbörse“. Dieses nationale Wallet werde ab Anfang 2027 verfügbar sein, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Was ist die „digitale Geldbörse“?

In der „digitalen Geldbörse“ können beliebige Dokumente gespeichert und genutzt werden – etwa Personalausweise, Führerscheine oder andere amtliche Dokumente. Auch andere Beweismittel sollten dort aufbewahrt werden, beispielsweise für die Eröffnung von Bankkonten oder für den Abschluss von Mobilfunkverträgen.

Previous Post

DAX – Tagesausblick: Es passiert etwas Interessantes…

Next Post

Trumps Zölle vor dem Obersten Gerichtshof: Was den Fall so brisant macht

Nachrichtenportal Deutschland

© 2024 Mix9P

  • Home
  • Conditions d’utilisation
  • Kontaktiere uns
  • DMCA
  • Datenschutzrichtlinie
  • Cookie-Datenschutzrichtlinie

Social icon element need JNews Essential plugin to be activated.
No Result
View All Result
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten

© 2024 Mix9P