»Zuvor waren in manchen Fragen Zweidrittelmehrheiten verankert. „Das bedeutete, dass es Vereinbarungen geben musste und kein Eingreifen des Bundes möglich gewesen wäre“, sagte Tabor. Auch der Vorstand der Agentur sei nicht mit ausreichender Autonomie ausgestattet. „Der Stiftungsrat hat zu viele Eingriffs- und Begrenzungsmöglichkeiten.“
Der DOSB hofft, dass es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu Änderungen kommen wird. Es gilt das Strucksche Gesetz, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es in ihn eingetreten ist. „Ich bin optimistisch, dass es uns gelingt, die notwendigen Gesetzesänderungen durchzusetzen“, sagte Tabor.
