
Friedrichshain-Kreuzberg
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Berliner Bezirk verhängt 26.000 Euro Bußgeld wegen überhöhter Miete
190 Prozent über dem Mietspiegel: Erstmals hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ein rechtskräftiges Bußgeld gegen einen Vermieter wegen Mieterpressung erwirkt. Der Mieter könnte auch die zu viel gezahlte Miete zurückerhalten.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat nach eigenen Angaben den ersten rechtskräftigen Bußgeldbescheid im Bezirk wegen überhöhter Miete erwirkt. Das teilte der Landkreis am Donnerstag mit. Im konkreten Fall wurde für eine 38 Quadratmeter große Wohnung in Friedrichshain eine Miete verlangt, die rund 190 Prozent über dem Mietspiegel lag.
Vermieter, die eine Miete verlangen, die 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Im konkreten Fall wurde das Bußgeld auf knapp über 26.000 Euro festgesetzt. Darüber hinaus muss der damaligen Mieterin etwas mehr als 22.000 Euro zu viel gezahlter Miete zurückgezahlt werden, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellt. Über den Ausgang des Verfahrens werden Sie informiert.
Der Stadtrat hofft, ein Zeichen zu setzen
Nach Angaben des Landratsamtes hatte der Vermieter gegen den Bescheid Einspruch eingelegt. Einen Tag vor der für Donnerstag, 9. Oktober, anberaumten Gerichtsverhandlung zog sie ihren Einspruch jedoch zurück, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde.
Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Gemeinderätin Regine Sommer-Wetter (Linke) sprach der Mitteilung zufolge von einem guten Tag für die Mieter in Friedrichshain-Kreuzberg. Sie hofft, dass der Fall als Vorbild für andere Bezirke im Kampf gegen überhöhte Mietpreise in Berlin dienen wird.
Die Inspektionsbehörde registriert viele Fälle von überhöhten Mieten
Der Senat hat Anfang März dieses Jahres eine neue Mietkontrollstelle eingerichtet. Die Stelle soll eine niedrigschwellige, kostenlose Beratung für Menschen sein, die das Gefühl haben, zu viel Miete zu zahlen. Das Amt teilte kürzlich mit, dass die Gutachter bisher in 177 von 190 abschließend geprüften Fällen, also in mehr als 93 Prozent der Fälle, überhöhte Mieten festgestellt hätten.
Die Mietprüfstelle teilt den Ratsuchenden ihre Prüfungsergebnisse schriftlich mit. Allerdings müssen betroffene Mieter ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter selbst durchsetzen. Denn ein Mietvertrag wird zivilrechtlich zwischen zwei Parteien geschlossen. Das Büro stellt im Internet Informationen für potenziell betroffene Mieter zur Verfügung (berlin.de).
Ausstrahlung: Radioeins, 09.10.2025, 15:00 Uhr