Aufgrund von Fremdkörpern oder Verunreinigungen müssen Lebensmittel häufig zurückgerufen werden. Nun gibt es eine Warnung vor einem Produkt der Edeka-Eigenmarke.
München – Lebensmittelrückrufe gehören mittlerweile zum Alltag. Supermärkte und Discounter nehmen immer wieder Produkte aus ihrem Sortiment – meist aus Sicherheitsgründen. Hierzu zählen laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mikrobiologische Schadstoffe wie Salmonellen, E. coli oder Schimmelpilze, aber auch Fremdkörper oder Grenzwertüberschreitungen.

Besonders gefährlich sind harte Fremdkörper wie Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter – und diese könnten nun in einem beliebten Eissnack von Edeka stecken. Nach Angaben der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG wird das betroffene Produkt der Eigenmarke „Gut&Günstig“ aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgerufen. Mittlerweile hat sich in einem Nudelprodukt ein gefährlicher Erreger eingenistet.
Edeka startet Rückrufaktion – wegen möglicher Glassplitter
Betroffen ist die Sorte „Crunchy Peanut Ice Cream“ mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 23. Mai 2027. Es sei nicht auszuschließen, dass sich in einzelnen Bars fremde Glasgegenstände befänden, hieß es in einer Mitteilung des Unternehmens. Aus diesem Grund wird vom Verzehr des Produkts abgeraten.
Die genauen Eckdaten des Rückrufs im Überblick:
Hersteller/Vertreiber | EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG |
Artikel | Gutes und günstiges knuspriges Erdnusseis |
Verpackungseinheit | 6×53 ml Verpackung |
Betroffenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) | 23. Mai 2027 |
Anbieter | INCOM doo |
Verkauft von | Edeka und Marktkauf |
Das betroffene Produkt mit dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum wurde vor allem in Edeka- und Marktkauf-Filialen verkauft. Der Rückruf gilt nahezu bundesweit – Ausnahmen bilden das Saarland, Südhessen sowie weite Teile Baden-Württembergs und Rheinland-Pfalz. Zuletzt mussten mehrere Wurstwaren aufgrund der Listeriengefahr vom Markt genommen werden.
Checkliste für Produktrückrufe
Wenn ein Produkt oder Lebensmittel zurückgerufen wird, haben Sie als Verbraucher verschiedene Ansprüche. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen und gibt Tipps, wo Sie schnell die wichtigsten Informationen finden.
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Metallische Fremdkörper in Lebensmitteln: Der Verzehr kann gesundheitliche Folgen haben
Nach der sogenannten „Lebensmittelgrundverordnung“ dürfen gesundheitsschädliche Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Dennoch kommt es häufig vor, dass Lebensmittel trotz aller Sicherheitsvorkehrungen aufgrund von Produktmängeln zurückgerufen werden.
Fremdkörper wie Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter können schwere Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie innere Verletzungen oder Blutungen verursachen. Und gerade bei einem Produkt mit „knusprigen Erdnüssen“ könnte der Biss in den Riegel besonders herzhaft ausfallen oder die Konsistenz von Glassplittern beim Verzehr schlechter wahrzunehmen und zu schlucken sein.
Laut dem Medizinportal MSD-Handbuch Allerdings können Fremdkörper bei einer Verletzung der Speiseröhre auch zu einer Perforation des Magens und Darms oder einer lebensgefährlichen Entzündung der Bauchhöhle führen. Wenn Fremdkörper in der Luftröhre stecken bleiben, kann es schnell lebensgefährlich werden, da Erstickungsgefahr besteht.
Rückruf von „Gut&Günstig“-Produkt: Das können Kunden tun
Nach Angaben des Unternehmens reagierten die betroffenen Handelsunternehmen umgehend und nahmen die betreffenden Waren aus dem Verkauf. Kunden, die das genannte Produkt bereits gekauft haben, können es auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsfilialen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Andere Produkte oder Chargen mit abweichendem Mindesthaltbarkeitsdatum sind nicht betroffen.
Kürzlich gab es auch eine Rückrufaktion für einen Snack aus Österreich. Dieses war mit krebserregenden Stoffen verunreinigt. (Quelle: BVL, Edeka-Pressemitteilung, Grundlebensmittelverordnung, MSD-Handbuch, Verbraucherzentrale) (vw)