Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum hessischen Verfassungsschutzgesetz hat Datenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel rasche Nachbesserungen gefordert. „Der hessische Gesetzgeber ist nun gefordert, schnellstmöglich verfassungskonforme Regelungen zu schaffen“, sagte er in Wiesbaden und kündigte an, den Prozess aufmerksam zu begleiten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des hessischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt. In dem Urteil ging es unter anderem um die Handyortung, den Einsatz verdeckter Ermittler und die Abfrage von Flugdaten.
Mehrere Datenerfassungs- und -übertragungsbefugnisse des hessischen Landesamt für Verfassungsschutz Diese seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das höchste deutsche Gericht, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht „in seiner Ausprägung als Schutz der informationellen Selbstbestimmung“ verletzten.
Die im geltenden Gesetz vorgesehenen Befugnisse des Landesverfassungsschutzes, darunter die engmaschige Überwachung von Mobilgeräten und die Übermittlung von Daten an andere Behörden, seien zwar nicht grundsätzlich verboten, erläuterte der Landesdatenschutzbeauftragte Roßnagel. „Sie können im Einzelfall allerdings massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und sind deshalb nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.“ Diese Einschränkungen fehlen allerdings im Gesetz.
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