In Zukunft wird sich das Gesetz in Zeiten negativer Strompreise im Futter -Tarif erhöhen. Es gibt jedoch eine Kompensationsregulierung, was bedeutet, dass die Rentabilität von Photovoltaiksystemen in den BSW -Solargläutern nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Weitere Vorschriften beziehen sich auf einen schnelleren Smart Meter -Rollout, der für Betreiber und flexiblere Netzwerkverbindungsvereinbarungen jedoch teurer wird, was eine Entwicklung in Zukunft vereinfacht.
Der Bundestag befasste sich in seinem letzten Treffen vor den frühen Wahlen am Freitag mit mehreren Energiepolitikinitiativen, einschließlich des sogenannten Solarspitzs-Gesetzes. Es war von der SPD und den Grünen kurz vor Weihnachten in den Bundestag gebracht worden und nahm letztendlich auch mit den Stimmen der verbleibenden Regierungsfraktionen und der Abgeordneten der CDU und der CSU an. FDP, AFD, BSW und die Linke stimmten gegen das Gesetz, das hauptsächlich darauf abzielt, den vorübergehenden Überschüssen bei der Stromerzeugung entgegenzuwirken.
Zentrale Punkte im Gesetz sind Änderungen im EEG. In Zeiten negativer Börsenpreise sollten EEG-Systeme keine Finanzmittel mehr erhalten, wobei die Stunden nach dem Ende der 20-jährigen Finanzierungszeit bei der Bindung von Finanzmitteln. Die Depereaokratisierung und Expansion des Direktmarketings ist ebenfalls geplant. Die Erweiterung der Steuerbarkeitsanforderungen stellt sicher, dass die erneuerbaren Energien in Zukunft mehr Aufgaben für die Systemsicherheit übernehmen werden. Im Laufe dessen geht es auch um eine Beschleunigung des Smart Meter -Rollouts.
Darüber hinaus enthält der Entwurf auch Vorschriften für die Netzverbindung und die Umwandlung der Stromprodukte auf viertelstündige Verträge, die in den vorherigen Auktionen auf dem Tag der Ahnung an den Strombörsen gehandelt werden und die für die einheitlichen Tagungen relevant sind Marktkopplung. Diese Einführung war für 2025 geplant, bisher wurden Stundenverträge gehandelt.
„Wir hätten uns mehr gewünscht und es gab mehr auf dem Tisch, aber das Paket sorgt für wichtige Errungenschaften dieser Gesetzgebung im Bereich erneuerbarer Energien“ der Bundestag. Die Auflösungen sind „wichtig für den Energieübergang und die bessere Integration von erneuerbarem Online – die erneuerbaren Energien wachsen jetzt auf“.
Die Federal Association of Solar Economics (BSW-Solar) hatte zuvor die Annahme der Änderung des Energierechtes empfohlen. Er erklärte erneut im Detail, was es für die Betreiber von Photovoltaiksystemen und Batteriespeicher bedeutet. Auf diese Weise entwickelt sich die EEG -Vergütung für neue Systeme in Zeiten negativer Börsenpreise. Aus Sicht der Vereinigung ist die Rentabilität neuer Photovoltaiksysteme „nicht wesentlich beeinträchtigt“. Dies ist auf den Kompensationsmechanismus zurückzuführen, mit dem die Finanzierung zusammengesetzt ist. Der Nachteil kann sogar in einen wirtschaftlichen Vorteil umgewandelt werden, nämlich durch intelligente Nutzung und die Zwischenspeicherung der Sonnenkraft in Zeiten negativer Börsenpreise.
Die BSW Solar weist darauf hin, dass die Betreiber freiwillig zur neuen Verordnung wechseln können. Als Anreiz für eine Änderung erhalten Sie eine Erhöhung der EEG -Vergütung von 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Im Wesentlichen blieben die Anforderungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme für bestehende Systeme jedoch gültig.
Das Rechtspaket soll auch die Installation intelligenter Messsysteme und Steuerungstechnologie beschleunigen. Die Steuerbarkeit gilt für Photovoltaiksysteme aus einem Ausgang von sieben Kilowatt, wobei sogenannte „Null-Feeding-Systeme“ und Plug-Solar-Geräte ausgeschlossen sind. Die maximal zulässigen, jährlich zahlenden Gebühren für intelligente Messsysteme und Steuerungstechnologie werden mit dem Gesetz erhöht. Im Gegenzug konnten die Anlagenbetreiber laut BSW Solar jedoch an vielen Abrechnungs- und Tarifprodukten teilnehmen. Die maximal zulässigen Gebühren für Photovoltaiksysteme steigen um 2 bis 15 Kilowatt um 30 Euro pro Jahr. Bei Systemen von 15 bis 25 Kilowatt steigen die Kosten daher um 40 Euro und für Investitionen von 25 bis 100 Kilowatt um 20 Euro pro Jahr. Darüber hinaus sind Kosten für die Installation und den Betrieb einer Kontrollanlage am Netzwerkverbindungspunkt von 50 Euro pro Jahr vorhanden.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Einspeisung neuer Photovoltaiksysteme auf 60 Prozent begrenzt ist, solange sie kein intelligentes Messsystem haben. Die Verordnung gilt für alle Photovoltaiksysteme unter 100 Kilowatt, die nicht im Direktmarketing enthalten sind. Plug-in-Solargeräte sind ausgeschlossen.
Die BSW-Solar betont, dass die 60 Prozent nur auf die Einspeisungsleistung zu tun haben, nicht auf die Menge an Futtermitteln. In Kombination der Systeme mit einem Photovoltaikgedächtnis sieht der Verein auch die Mehrheit der Operatoren „keine signifikanten Nachteile“. Bei vollständigen Einspeisungssystemen führt die CAP jedoch zu einer Diskontierung und damit zu Rentabilitätsverlusten im niedrigeren prozentualen Bereich der einstelligen prozentualen Reichweite. Die BSW-Solar für Photovoltaik-Systeme mit einer Ost-West-Orientierung erhält einen Prozentsatz von maximal ein Prozent und einen Verlust von neun Prozent im Falle einer südlichen Orientierung. Die Installation einer Batteriespeicherung mit kontrollierter Verwendung des Selbstverbrauchs kann dies jedoch kompensieren. Sie wird in Bezug auf Simulationen der Berliner Universität angewandten Wissenschaften fortgesetzt.
In Bezug auf einen flexibleren Fahrstil des Gedächtnisses enthält das Gesetz auch Verbesserungen. In Zukunft dürfte es verwenden, um es zu ermöglichen, Netzwerkstrom zu speichern und somit mehr Netzwerke und systematisch zu betreiben. Es gibt eine Paketoption für Photovoltaic -Home -Stores und eine Abgrenzungsoption für einen größeren Speicher. Beide dienten dazu, den förderfähigen Sonnenfluss im Speicher des nicht berechtigten Graustroms aus dem Netzwerk zu begrenzen. Eine Voraussetzung für die praktische Anwendung ist eine Definition der zu formulierten Netzwerkagentur. Darüber hinaus müssen die Systeme im Direktmarketing betrieben werden, wie die BSW Solar betonte.
Nicht vom Verein erwähnt, sondern auch in das Gesetz enthalten ist die Möglichkeit, Netzwerkverbindungen aufzubauen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Photovoltaiksysteme und Speicher in Zukunft mit einem Netzwerkverbindungspunkt verbunden werden können, auch wenn die Leistung nicht für die Einspeisung beider Systeme ausgelegt ist. Dies wurde von der Federal Association of New Energy Industry (BNE) begrüßt, die die Implementierung flexibler Netzwerkverbindungsvereinbarungen als positiver Punkt bewertet. „Wir gehen davon aus, dass mit flexiblen Netzverbindungsverträgen die häufigen Streitigkeiten weniger Mesh-Punkte werden-eine sehr gute Entwicklung für erneuerbare Energiesysteme und Speicher“, sagte Geschäftsführer Robert Busch.
Die Federal Association of Solar Hands (BDSH) begrüßt einige Punkte, die im Legislativpaket verankert sind. Zum Beispiel sollten in den nächsten 24 Monaten alle neuen Photovoltaiksysteme aus sieben Kilowatt mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet werden. „Diese Verordnung ist überfällig, um PV -Systeme mit einem Netzwerk betreiben zu können“, kommentierte Torben Brodersen, Geschäftsführer der BDSH. In Bezug auf die Energiefreigabe sieht er dagegen eine verpasste Gelegenheit, die vorhandenen Vorschriften zu konkretisieren und die Rahmenbedingungen anzupassen, um das Potenzial dieses Geschäftsmodells zu erhöhen. Seine Schlussfolgerung lautet daher: „Die Novelle ist ein guter weiterer Schritt im Sinne einer netzwerkversorgten Integration von PV-Systemen. Aber es gab noch ein paar zentrale Fragen in der Praxis. Die BDSH forderte daher auch eine neue Bundesregierung auf, „einen größeren Wurf“ direkt nach dem Amtsantritt einzureichen.
Dieser Inhalt ist durch das Urheberrecht geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten und Inhalte teilweise von uns verwenden möchten, wenden Sie sich bitte an: redaktion@pv-magazine.com.