Hamburg – Am Montag hat das dänische Gericht „„Vestre Landsret“ entschied in letzter Instanz, dass Steakhouse-Erbin Christina Block (52) ihre Kinder nicht mehr sehen darf. Dies berichtet nun die „BILD„-Zeitung, die nach eigenen Angaben das Urteil erhalten hat.
Christina Block (52) zusammen mit ihrem Anwalt Ingo Bott (42) vor dem Hamburger Landgericht. © Georg Wendt/dpa Pool/dpa
Demnach hat die Hamburger Unternehmerin das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) verloren.
Das dänische Gericht entschied, dass der Vater der Kinder, Stephan Hensel (51), das alleinige Sorgerecht erhalten solle. Die Kinder leben derzeit unter geheimer Identität bei ihm in Dänemark.
Als Begründung verwies das Gericht auf die angespannte Sicherheitslage für die Kinder und die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Mutter. Unter diesen Umständen ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich.

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Die Richter betonten zudem, dass Klara und Theodor unter erheblichem psychischen Druck stünden und immer wieder den Wunsch geäußert hätten, keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter zu haben.

Stephan Hensel (51) hat von einem dänischen Gericht das alleinige Sorgerecht für die Kinder Theo und Klara zugesprochen bekommen. © Georg Wendt/dpa Pool/dpa
In einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur zeigte sich die Steakhouse-Erbin schockiert. „Ich hatte gehofft, dass das dänische Gericht mir zumindest das Umgangsrecht mit meinen Kindern gewähren würde – in der nie endenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu können“, erklärte sie.
Die Unternehmerin stellte weiter klar, dass die Tatsache, dass sie seit mehr als vier Jahren keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern habe, eine „unerträgliche Situation“ sei und sie ihre Hoffnungen auf ein familienpsychologisches Gutachten begraben müsse.
Doch Aufgeben komme für sie nicht in Frage, sagt die 52-Jährige. Notfalls will sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. „Jedes Kind und jeder Elternteil hat das Menschenrecht, miteinander zu interagieren“, argumentierte sie.

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Auf Nachfrage von TAG24 sagte eine Gerichtssprecherin, dass das Urteil keine Auswirkungen auf den laufenden Strafprozess gegen die Tochter von Eugen Block (82) habe. Hier geht es um die Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24.
Auch in Deutschland ist das dänische Urteil nicht automatisch vollstreckbar, da Dänemark nicht Teil der EU-Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen ist. Dieser Umstand war bereits ein wiederkehrendes Thema im jahrelangen Sorgerechtsstreit zwischen Hensel und Block.
Erstmeldung: 12:51 Uhr Aktualisiert: 17:28 Uhr
