Sonderborg/Kopenhagen – Das Vestre Landsret (westliches Landgericht Dänemarks) hat heute entschieden: Christina Block verliert das elterliche Sorgerecht – und darf ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) laut Gerichtsurteil nicht mehr sehen (Aktenzeichen: BS-28648/2025, BS-28704/2025-VLR).
BILD erfuhr exklusiv: Im Urteil bestätigt das Gericht, dass Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht erhält. Die beiden Kinder Klara und Theodor sollen keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben.
Kinder sollen schwer traumatisiert sein
Nach Angaben des dänischen Gerichts waren die Kinder schwer traumatisiert – und hatten deutlich und wiederholt erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wollten. Das Gericht lehnt ein von Christina Block gefordertes neues psychologisches Gutachten ab. Das zuständige Landgericht entschied in der BILD vorgelegten Entscheidung, dass es den Kindern schaden würde.
Christina Block hatte die Aussetzung des Verfahrens zur Erstellung einer kinderpsychologischen Begutachtung und das alleinige Sorgerecht oder zumindest das gemeinsame Sorgerecht und den beaufsichtigten Besuch gefordert. Das hatten das Landgericht Hamburg und das Familiengericht in Sønderborg (Dänemark) in früheren Urteilen erkannt.
Vater Stephan Hensel hingegen hatte das alleinige Sorgerecht für sich und keinen Umgang mit seiner Mutter gefordert. Und jetzt hast du recht.
Juni 2016: Christina Block mit ihren Kindern (von links) Greta, Theodor, Johanna und Klara. Block und Hensel hatten sich zwei Jahre zuvor getrennt
Christina Block wird in Deutschland wegen Kindesentführung angeklagt. Die Kinder leben mit ihrem Vater Stephan Hensel unter Sicherheitsmaßnahmen und geheimen Identitäten in Dänemark, nachdem sie in der Silvesternacht 2023/2024 von Vermummten gewaltsam entführt und ihrer Mutter übergeben wurden. Die dänischen Behörden und Kinderpsychologen schätzen die Kinder als schwer traumatisiert ein.
Block bestreitet eine Beteiligung an der Entführung. Sie sagt, Hensel habe die Kinder manipuliert und die Behörden getäuscht.
Gericht lehnt eine neue kinderpsychologische Untersuchung ab
Es liegen bereits umfangreiche Belege vor (Schulzeugnisse, Kinder- und Jugendgespräche 2024-2025). Eine neue Untersuchung würde den Kindern schaden. Die Untersuchung der Entführung und der Rolle der Mutter würde die ablehnende Haltung der Kinder erklären. Eine Entfremdung der Kinder durch Stephan Hensel erkennen die Richter nicht an.
Nach Angaben des Gerichts sind die angespannte Sicherheitslage für die Kinder und die mangelnde Kooperationsbereitschaft Blocks dafür verantwortlich, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich ist. Die Kinder stehen unter großem psychischen Druck und Christina Block wird in ein Strafverfahren verwickelt.
Zum Kontakt: Das dänische Gericht entschied, dass die Kinder keinen Kontaktwunsch geäußert hätten. Sicherheitsmaßnahmen (neue Identitäten, geheime Adressen) machten Kontakte unzumutbar.
Stephan Hensel wollte sich dazu auf BILD-Anfrage nicht äußern und ließ das Urteil unkommentiert. Christina Blocks Strafverteidiger Ingo Bott und ihr Kommunikationsberater Bela Anda reagierten auf eine kurzfristige Bitte um Stellungnahme nicht.
