Die Richter stellten fest, dass die Brüsseler Behörden nicht ausreichend geprüft hätten, ob die Beihilfen Deutschland einen angemessenen Anteil am künftigen Kapitalgewinn von Condor garantieren würden . Aber das wäre nötig gewesen.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden
Dass das Gericht die Genehmigung aufgehoben hat, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Fluggesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof, eingelegt werden. Unter Umständen könnte auch die EU-Kommission einen neuen Beschluss erlassen.