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Christina Blocks Cousine scheitert vor Gericht

Hamburg – Im Prozess von die mutmaßliche Kindesentführung durch Christina Block (52) hat das Landgericht Hamburg beschlossen, das Verfahren nicht aufzuteilen. Damit bleiben Blocks Cousine Uta B. und ihr Mann weiterhin Teil des laufenden Hauptverfahrens. Beiden wird Beihilfe vorgeworfen. Die Entscheidung sei am 15. Oktober 2025 außerhalb der Hauptverhandlung gefallen, wie Gerichtssprecherin Marayke Frantzen am Donnerstag mitteilte.

Christina Blocks Cousine mit ihrem Anwalt Daum zum Prozessauftakt im Juli 2025. © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Drei der Mitangeklagten – darunter Uta B., ihr Ehemann und ein Sicherheitsdienstleister – hatten zuvor Anträge auf Trennung ihrer jeweiligen Verfahren gestellt.

Grund hierfür war unter anderem die erhebliche persönliche, berufliche und finanzielle Belastung, die das umfangreiche Verfahren mit sich bringt.

Erst am Montag, dem 17. Verhandlungstag, erinnerte Rechtsanwalt Daum, der die Angeklagte Uta B. vertritt, den Richter an den Antrag vom 29. September 2025.

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Das lange Schweigen des Gerichts sei für Christina Blocks Cousine eine zusätzliche Belastung und „Qual“ gewesen.

Das Landgericht lehnte die Anträge jedoch unter Berufung auf die Verfahrenseffizienz und die Auskunftspflicht ab. Eine Trennung würde bedeuten, dass die umfangreiche Beweiserhebung in einem anderen Verfahren in nahezu identischer Weise noch einmal durchgeführt werden müsste.

Die Kammer betonte zudem, dass eine strafrechtliche Beurteilung von Beihilfehandlungen nur dann möglich sei, wenn die Haupttat – in diesem Fall die mutmaßliche Entführung – im selben Verfahren festgestellt werden könne. Obwohl das Gericht die persönliche Belastung der Beschwerdeführer anerkannte, war nicht klar, dass eine spätere Hauptverhandlung für die Betroffenen deutlich weniger belastend sein würde.

Uta B. wird vorgeworfen, Christina Block und ihre Kinder am 2. Januar 2024 in Kenntnis der vorangegangenen gewaltsamen Entführung in der Silvesternacht 23/24 mit dem Auto von einem Treffpunkt in der Nähe von Hamburg abgeholt und zum Haus des Unternehmers gefahren zu haben. Ihr Mann soll dabei geholfen haben, den Weg zum Treffpunkt zu finden.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe entschieden. Ihr Anwalt erklärte, dass es ihr nur darum gehe, „den Kindern zu helfen, in die Sicherheit ihrer Familie zurückzukehren“. Anders als in der Anklageschrift behauptet, hatte sie keine Kenntnis von einer Entführung.

Der Prozess wird voraussichtlich mindestens bis März 2026 dauern.

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