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Christina Block verliert das Sorgerecht für ihre Kinder – sie darf Klara und Theodor nicht mehr sehen

Amelia by Amelia
November 3, 2025
in Lokalnachrichten
Christina Block verliert das Sorgerecht für ihre Kinder – sie darf Klara und Theodor nicht mehr sehen

Ein dänisches Gericht hat entschieden: Steakhouse-Erbin Christina Block verliert das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara und Theodor. Das alleinige Sorgerecht liegt beim Vater Stephan Hensel.

Ein dänisches Gericht hat der Unternehmerin Christina Block das elterliche Sorge- und Besuchsrecht für ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) entzogen. Nach dem Urteil des Vestre Landsret erhält der Vater, Stephan Hensel, das alleinige Sorgerecht.

Der Kontakt zwischen Mutter und Kindern war daher nicht verboten, das Gericht empfahl jedoch, den Kontakt zu unterbinden.

„Ich bin schockiert über das Urteil in Dänemark“, sagt Christina Block in einer Stellungnahme zum Urteil, das WELT im Original vorliegt. „Das ist schrecklich für mich – und besonders für meine Kinder“, fuhr Block fort.

Psychische Belastung durch den Sorgerechtsstreit

In der Entscheidung heißt es, die Kinder stünden unter starker psychischer Belastung und machten mehrfach klar, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschen. In dem Gerichtsdokument heißt es unter anderem, dass die Kinder seit Beginn des Sorgerechtsstreits „mehr als 130 Mal von verschiedenen Behörden in Dänemark und Deutschland“ befragt worden seien.

Ein weiteres psychologisches Gutachten, das Block beantragt hatte, lehnten die Richter deshalb ab – es könne den emotionalen Zustand der Kinder noch weiter verschlechtern. „Aus den Gesprächen mit Kindern und Jugendlichen geht hervor, dass beide Kinder Ruhe brauchen und derzeit keine Form des Kontakts zwischen ihnen und Christina Block zu empfehlen ist“, heißt es im Urteil. Daher konnte das Gericht der Mutter kein Besuchsrecht zusprechen.

Block hatte versucht, das Verfahren aussetzen zu lassen und eine neue Beurteilung zu erwirken. Sie forderte außerdem, ihr zumindest das gemeinsame Sorgerecht und die Aufsicht über Treffen mit den Kindern zu gewähren. Das Gericht folgte jedoch der Position des Vaters, der das alleinige Sorgerecht und den Ausschluss jeglichen Kontakts beantragt hatte.

Die beiden Kinder leben seit einiger Zeit bei ihrem Vater in Dänemark – unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und mit veränderter Identität. Hintergrund ist ein Entführungsfall in der Silvesternacht 2023/2024, bei dem Vermummte die Geschwister gewaltsam zu ihrer Mutter gebracht haben sollen.

Kinder wollen „offensichtlich“ keinen Kontakt mehr

Block bestreitet jegliche Beteiligung an der Tat. Gegen sie läuft in Deutschland ein Strafverfahren wegen Kindesentführung. „Ich werde in Dänemark so behandelt, als wäre bereits klar, dass ich etwas mit den Ereignissen in der Silvesternacht 2023/2024 zu tun hatte, als meine Kinder von Dänemark nach Deutschland entführt wurden. Das ist aber nicht der Fall“, kritisierte Block in der Stellungnahme.

Das dänische Gericht erklärte, es müsse auch die Wünsche der Kinder berücksichtigen. Sie hätten „unmissverständlich und beharrlich zum Ausdruck gebracht“, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschen. Das Gericht sah auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vater die Kinder gegen die Mutter beeinflusst hätte. Vielmehr seien das mangelnde Vertrauen in Block und die rechtliche Situation der Mutter Gründe dafür, dass eine gemeinsame Sorge ausgeschlossen sei.

Stephan Hensel äußerte sich auf Nachfrage nicht zu der Entscheidung.

Christina Block hingegen bestätigte, dass sie sich trotz ihrer Enttäuschung weiterhin um meine Kinder kümmern wollte. „Ich werde meine Kinder in dieser Situation auf keinen Fall im Stich lassen.“

rct/kami

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