Sechs Jahre nach der Aufdeckung rechtsextremistischer Gespräche bei der hessischen Polizei konnte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nicht erreichen, dass fünf Polizisten vor Gericht gestellt wurden. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt, keine Hauptverhandlung zu eröffnen, zurückgewiesen. Für die mutmaßlichen Straftaten lägen nicht genügend Beweise vor, hieß es, das OLG.
Im Jahr 2018 kam es zu internen Ermittlungen im hessischen Polizei entdeckte mehrere Chatgruppen, in denen Polizisten und externe Personen rechtsextreme Nachrichten austauschten. Dies führte zur Suspendierung zahlreicher Mitarbeiter.
Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt sechs Angeklagte angeklagt, darunter fünf Polizisten und die Lebensgefährtin eines Beamten, die zwischen 2014 und 2018 tätig waren. Ihnen wurde vorgeworfen, in einer WhatsApp-Gruppe namens „Itiotentreff“ unter anderem rechtsextremistische Inhalte verbreitet zu haben.
In der Show ZDF Magazin Royale Jan Böhmermann hatte einige der Chats veröffentlicht, die sich gegen Flüchtlinge, Juden, Frauen und Behinderte richteten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erhob im Januar vergangenen Jahres Anklage, das Landgericht Frankfurt lehnte es jedoch ab, ein Hauptverfahren zu eröffnen.
Dies sind „private, geschlossene Chatgruppen“
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Oberlandesgericht urteilte allerdings, die Inhalte seien nicht in strafbarer Weise öffentlich verbreitet worden. Die Nachrichten seien in „privaten, geschlossenen Chatgruppen mit überschaubarem Personenkreis“ gepostet worden.
Eine Strafbarkeit bestehe nur dann, wenn die Gefahr bestehe, dass die Inhalte an „eine unbestimmte Zahl von Personen“ weitergegeben würden. Allerdings gebe es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagten von einer Verbreitung ihrer Nachrichten ausgingen oder diese billigten – nicht zuletzt, weil sie angesichts der nationalsozialistischen und rassistischen Inhalte disziplinarische Konsequenzen befürchten mussten.
Das Disziplinarverfahren wurde zunächst eingestellt, da das Strafverfahren Vorrang hatte. Den fünf Beamten wurde die Ausübung der Dienstpflicht untersagt. Drei von ihnen wurden vorläufig von der Ausübung ihrer Dienstpflicht suspendiert, zwei erhalten nur noch einen Teil ihres Gehaltes.
Nach Ansicht des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) müsse das Disziplinarverfahren nun „unverzüglich fortgeführt“ und „zeitnah“ abgeschlossen werden. „Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst sind untragbar“, ergänzte Poseck. „Sie sind strafbar – unabhängig davon, ob die Inhalte öffentlich verbreitet werden.“
Sechs Jahre nach der Aufdeckung rechtsextremistischer Gespräche bei der hessischen Polizei konnte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nicht erreichen, dass fünf Polizisten vor Gericht gestellt wurden. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt, keine Hauptverhandlung zu eröffnen, zurückgewiesen. Für die mutmaßlichen Straftaten lägen nicht genügend Beweise vor, hieß es, das OLG.
Im Jahr 2018 kam es zu internen Ermittlungen im hessischen Polizei entdeckte mehrere Chatgruppen, in denen Polizisten und externe Personen rechtsextreme Nachrichten austauschten. Dies führte zur Suspendierung zahlreicher Mitarbeiter.