Jeder, der bestraft wird, sollte auch verstehen können, dass er verantwortlich ist und Fehler gemacht hat. Zu diesem Zweck heißt es in Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes: „Ein Teenager ist für das Strafrecht verantwortlich, wenn er nach seiner moralischen und intellektuellen Entwicklung reif genug ist, um das Verbrechen zu sehen und in dieser Einsicht zu handeln.“ Es gibt keinen Einblick in Kinder unter 14 Jahren und sie verstehen nicht angemessen, welche Konsequenzen ihre Taten haben können.