Drogenbeauftragter
Macht Hendrik Streeck die Legalisierung von Cannabis rückgängig?
Die teilweise Legalisierung von Cannabis aus der Zeit der Ampelregierung bleibt ein kontroverses Thema. Nun könnte es zu einer Rückkehr zu strengeren Regeln kommen.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat eine Rückkehr zu strengeren Cannabisgesetzen gefordert. Um Missbrauch einzudämmen, müsse darüber nachgedacht werden, medizinisches Cannabis nur noch in Form von Tropfen oder Kapseln und nicht mehr zum Rauchen zuzulassen, sagte Streeck der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Dienstagausgabe). Die Union wird die von der Ampel-Regierung beschlossene Cannabis-Legalisierung teilweise zurückziehen.
„Ich bin mir ziemlich sicher, dass die CDU das Cannabisgesetz wieder öffnen wird“, sagte der Arzt. Bei der Teillegalisierung der Vorgängerregierung wurde außer Acht gelassen, dass Jugendliche unter 25 Jahren nach dem Konsum von Cannabis langfristige psychische Probleme entwickeln können. Auch die Menge von 25 Gramm, die jeder Erwachsene mit sich führen darf, ist viel zu hoch. Das ist mehr als in jedem anderen EU-Land.
Drogenbeauftragter will Cannabis-Legalisierung und E-Zigaretten auf den Prüfstand stellen
Zudem müssten Inhalte und Füllmengen von E-Zigaretten strenger überwacht werden, forderte Streeck. Diese sogenannten Vapes richteten sich geschmacklich und von der Aufmachung her an junge Leute, obwohl sie nur an Erwachsene verkauft werden durften. „Auch Minderjährige kommen an die Reihe“, warnte der CDU-Abgeordnete.
Es stünden „E-Zigaretten unter der Ladentheke mit viel mehr Zügen drin als erlaubt, da müssen wir dagegen vorgehen“, sagte Streeck. Er forderte, dass „die Inhaltsstoffe endlich daraufhin untersucht werden sollten, ob sie überhaupt eingeatmet werden dürfen.“
Die Ampelregierung hat Cannabis am 1. April letzten Jahres teilweise legalisiert: Besitz und kontrollierter Anbau für den Privatgebrauch sind seitdem erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.
AFP
pgo