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Bundesverfassungsgericht: rbb muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei nicht listen

Amelia by Amelia
September 22, 2024
in Lokalnachrichten
Bundesverfassungsgericht: rbb muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei nicht listen

Bei der Berichterstattung zur Wahl in Brandenburg ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) nicht verpflichtet, die jeweiligen Ergebnisse kleiner und kleinster Parteien gesondert auszuweisen.

Das Bundesverfassungsgericht war am Samstag einem entsprechenden Antrag des rbb (1 BvQ 57/24) gefolgt und hatte eine anders lautende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben. Dort hatte die Tierschutzpartei versucht, eine gesonderte Darstellung des eigenen Wahlergebnisses für den Fall zu erzwingen, dass die Partei mehr als zwei Prozent erreichen sollte.

Das Gericht betonte nun, Programmfreiheit bedeute nicht nur ein Verbot staatlicher Einflussnahme, sondern auch jeglicher Einflussnahme von außen auf Auswahl, Inhalt und Gestaltung von Sendungen. rbb-Chefredakteur David Biesinger: „Die Entscheidung schützt unsere redaktionelle Freiheit. Inhalt und Form der Wahlberichterstattung bestimmen nicht die Parteien.“

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass „das Interesse an der Nachwahlberichterstattung (…) sich vor allem auf die Sitzverteilung im künftigen Parlament und den Einfluss der dortigen Mehrheit auf die Bildung der künftigen Regierung konzentriert.“ Die abstrakte Vorgabe, dass die Ergebnisse von Parteien mit einem Stimmenanteil von über zwei Prozent gesondert ausgewiesen werden müssen, sei ein „Eingriff in die redaktionelle Freiheit bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten für eine Sendung“, der von erheblichem Gewicht sei. Diese Einschränkung wiege die Nachteile auf, die der Tierschutzpartei durch die fehlende Vertretung entstünden.

rbb-Justizministerin Kerstin Skiba sagte: „Wahlberichterstattung kann sich nun am konkreten Ergebnis orientieren und nicht an formalen Vorgaben. Das stärkt die journalistische Unabhängigkeit am Wahlabend vor den höchsten Gerichten.“

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