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Bundestag stärkt den Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauch

Bundestag stärkt den Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauch

Status: 01.02.2025 04:26 Uhr

Ein neues Gesetz soll die Verarbeitung und Prävention von sexuellen Missbrauch verbessern. Unter anderem wird das Büro der Missbrauchsbeamten aktualisiert – und die Betroffenen sind leicht zu inspizieren.

Der Bundestag hat ein Gesetz genehmigt, das die Verarbeitung von sexuellen Missbrauch in Deutschland stärken soll. Das Plenum akzeptierte das Gesetz mit den Stimmen aller Fraktionen und der Gruppe sterben Linke.

Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Verarbeitung sexueller Missbrauch landesweit verbessern. Zu diesem Zweck sind neue Strukturen zu erstellen, die neben der Untersuchung von Fällen auch eine bessere Prävention ermöglichen sollten. Die Unterstützung der Betroffenen wird erweitert und das Amt für Missbrauchsbeamte verbessert werden. Die zukünftige Bundesregierung ist verpflichtet, das Amt für unabhängige Missbrauchsbeamte in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.

Leichtere Inspektion von Dateien für Betroffene

Darüber hinaus sieht das Gesetz zukünftige Berichterstattung über die Verpflichtung zur Arbeit der Missbrauchsbeamten in den Bundestag und den Bundesrat vor. In Zukunft wird es in Zukunft möglich sein, dass der Missbrauchsbeauftragte – ähnlich wie der Militäroffizier der Bundesregierung – jährlich einen Bericht an die beiden verfassungsrechtlichen Organe lenkt, in dem er besondere Missbräuche und Aspekte mit dringender Maßnahmen zeigt.

Für die Betroffenen sollte der Zugriff auf Dateien, die für die Verarbeitung von Missbrauch relevant sein können, erleichtert werden. In Zukunft verpflichtet das Gesetz die Büros von Jugendlichen, Bedenken zu gewährleisten und Informationen bereitzustellen.

„Jeden Tag erleben über 50 Kinder in unserem Land sexuellen Missbrauch“, sagte Familienminister Lisa Paus (Grüne). Die Bundesregierung „tut alles Mögliche, um Missbrauch, verarbeitet und gekämpft zu haben“, versicherte sie.

Provision sieht immer noch Verbesserungsbedürfnis

Betroffene Menschen aus Missbrauch erkannten das neue Gesetz als wichtiges Signal an. Der an den Büro des Missbrauchsbeauftragte des angewandte Rates von dem „Beginn der staatlichen Verantwortung“ sprach.

Trotz aller Freude an der Entscheidung sieht die Bundesregierung, die auch mit sexuellen Kindesmissbrauch der Bundesregierung befasst ist, auch Aufgaben für die bevorstehende Bundesregierung. Unter anderem fordert seine Vorsitzende Julia Gebebanden, dass die Betroffenen in Zukunft ein umfassendes Recht auf Aufzeichnung erhalten werden. Das neue Gesetz sieht dies nur für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen vor, muss jedoch auf Bereiche wie Schule, Sport und Kirchen erweitert werden, sagte Gebanden.

Darüber hinaus ist das neue Gesetz „keine Garantie“ dafür, dass Institutionen ihre Verantwortung für die Verarbeitung von Missbrauchsfällen entsprechen würden. Die Kommission muss in der Lage sein, die Verpflichtung durchzusetzen.

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