Auch die Abwesenheit von namentlichen Abstimmungen wird künftig teurer. In solchen Fällen wird die Abgeordnetenvergütung künftig um 200 Euro gekürzt – doppelt so viel wie bisher. Wer den gesamten Sitzungstag unentschuldigt verpasst, muss künftig 300 Euro bezahlen.
Auch der Bundestag beschloss Änderungen seiner Geschäftsordnung – „die größte Reform unserer Geschäftsordnung seit 1980“, wie Klöckner betonte. Dies soll unter anderem dazu dienen, die Plenarsitzungen lebendiger zu gestalten. So sind beispielsweise Zwischenfragen, die in regulären Debatten bereits üblich sind, künftig auch in der sogenannten Aktuellen Stunde zulässig.