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Bundestag: Linke-Abgeordnete erneut nicht in Geheimdienstausschuss gewählt

Elke by Elke
November 7, 2025
in Lokalnachrichten
Bundestag: Linke-Abgeordnete erneut nicht in Geheimdienstausschuss gewählt

Die Linke Auch im zweiten Wahlgang erhielt sie keinen Sitz im Geheimdienstausschuss des Bundestags. Die Abgeordnete Clara Bünger erreichte im Plenum nicht die nötige Mehrheit von 316 Stimmen. Bei der geheimen Wahl erhielt Bünger 271 Stimmen und 285 Gegenstimmen bei 20 Enthaltungen.

Der Co-Vorsitzende der Linkspartei, Sören Pellmann, kritisierte das Wahlergebnis. „Die Linke im Bundestag ist ein wichtiger Teil der demokratischen Opposition“, sagte er. Er warf der Union eine Gleichsetzung der Linken mit der AfD vor. Die Union weiß, dass die Linke die Demokratie schützt, während die AfD sie bedroht. Dennoch missbrauche die Union „die Gremienwahlen für ein partei- und personelles Machtspiel“.

Opposition in wichtigem Ausschuss unterrepräsentiert

Im Juni scheiterte die Co-Vorsitzende der Linkspartei, Heidi Reichinnek, als Kandidatin für den parlamentarischen Kontrollausschuss. Auch die damals nominierten AfD-Kandidaten Martin Hess und Gerold Otten verfehlten die nötige Mehrheit. Deshalb sitzt derzeit neben drei Abgeordneten der Union und zwei der SPD nur ein Vertreter der Opposition im Ausschuss, der Grünen-Politiker Konstantin von Notz.

Der Parlamentarische Kontrollausschuss soll die Geheimdienste überwachen und erhält im Gegenzug Zugriff auf sensible Informationen. Sie tagt unter strengster Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum. Die Mitglieder werden von ihren Fraktionen nominiert, müssen aber auch von diesen nominiert werden Bundestag gewählt werden. Die AfD-Kandidaten wurden in den letzten Jahren nicht in den Kontrollausschuss gewählt, unter anderem mit der Begründung, dass die Partei vom Verfassungsschutz als teilweise rechtsextremistisch eingestuft wurde.

Wer kontrolliert die Geheimdienste in Deutschland?

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) besteht aus 13 Mitgliedern und ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste zuständig: des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Nach dem Kontrollstellengesetz muss die Regierung die PKGr über die Tätigkeit der Nachrichtendienste informieren. Zuletzt forderte der Ausschuss die Scholz-Regierung dazu auf, nachrichtendienstliche Informationen zum Ursprung der Corona-Pandemie weiterzugeben.

Darüber hinaus kann das Gremium auch Berichte über andere Veranstaltungen anfordern und Einsicht in entsprechende Unterlagen nehmen. Er tagt mindestens vierteljährlich in nichtöffentlicher Sitzung und muss dem Bundestag regelmäßig, zumindest in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode, Bericht erstatten. Um in den Ausschuss gewählt zu werden, ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Im aktuellen Bundestag entspricht dies 316 Stimmen.

Der Ursprung des Gremiums liegt im Parlamentarischen Kuratorium (PVMG), das 1956 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer gegründet wurde. Eine gesetzliche Grundlage erhielt das Gremium erst 1978 unter dem Namen Parlamentarische Kontrollkommission (PKK), die 1999 in Parlamentarische Kontrollkommission umbenannt wurde. Seit 2009 ist das Gremium auch verfassungsrechtlich in Artikel 45d des Grundgesetzes verankert.

„Regierungsmaßnahmen müssen kontrolliert werden“

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Pellmann sieht in der gescheiterten Wahl eine Einschränkung der demokratischen Kontrolle. „Regierungshandeln muss kontrolliert werden, und wenn nicht abgestimmt wird, wird diese Kontrolle massiv behindert“, kritisierte er. Der Kontrollausschuss sei „von grundlegender Bedeutung“. Die demokratischen Regierungsparteien müssen gemeinsam mit der demokratischen Opposition „die Regeln der Demokratie verteidigen“.

Parlamentarischer Streit

AfD-Spionageverdacht:
Reisen Sie im Auftrag ausländischer Mächte?

Z+ (Abonnementinhalt); Lukas Beckmann:
„Wir brauchen kein Oppositionsgeschrei, das nützt niemandem.“

Z+ (Abonnementinhalt); Julia Klöckner:
Sind Sie neutral genug, Frau Klöckner?

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