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Bundestag beschließt härtere Strafen für Geldautomaten-Sprengungen

Stand: 6. November 2025 8:26 Uhr

Immer wieder sprengen Räuberbanden Geldautomaten in Deutschland in die Luft. Härtere Strafen und zusätzliche Befugnisse für die Polizei sollen nun Täter abschrecken.

Für die Sprengung von Geldautomaten wird es künftig härtere Strafen geben. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre Gefängnis erhöht.

„Darum geht es Gefühl der Sicherheit des Volkes“

Wer bei einer Explosion andere Menschen schwer verletzt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren rechnen. „Es geht um viel mehr als nur um das Bargeld im Geldautomaten: Es geht um das Sicherheitsgefühl der Menschen“, sagte der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann.

Weitere Explosionen an Geldautomaten

In Deutschland ist die Zahl der gesprengten Geldautomaten in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen.

Im Jahr 2024 wurden bundesweit 269 Geldautomaten in die Luft gesprengt – es entstand ein Schaden von 13,4 Millionen Euro. Nach Angaben des Bundeskriminalamts werden die Sprengungen in der Regel von arbeitsteiligen Tätergruppen durchgeführt. Nur in wenigen Fällen handeln Menschen alleine. Im Jahr 2024 wurde festgestellt, dass die Mehrzahl der Tatverdächtigen die niederländische Staatsangehörigkeit besaß (Anteil: 51,5 %).

Neue Befugnisse für Ermittler

Um den Tätern auf die Spur zu kommen, räumt das neue Gesetz den Ermittlungsbehörden zudem zusätzliche Befugnisse ein: Bei gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Straftaten darf künftig die Telekommunikation der Tatverdächtigen überwacht werden. Auch die unerlaubte Lagerung, der Transport und die Verteilung von Sprengstoffen wird künftig mit Strafen belegt.

Kritische Stimmen aus der Opposition

Neben CDU, CSU und SPD stimmte auch die AfD für die Gesetzesänderung. Der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich sprach hingegen von einem „Stück Symbolpolitik ohne echten Sicherheitsgewinn“. Notwendiger ist es, den Zugang zu Sprengstoffen zu erschweren.

Auch Katrin Fey von der Linken kritisierte: „Nicht die Höhe der Strafe verhindert die Straftat, sondern die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden.“

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