Die ARD-Sportschau zeigt jeden Samstag Zusammenfassungen der Bundesliga. Diese Woche wird entschieden, ob dies auch in Zukunft so bleiben wird. Ein entscheidendes Detail der Rechteausschreibung könnte das Scheitern der Show sein.
In der zweiten Woche der TV-Rechte-Auktion der Bundesliga geht es um die Zukunft der „Sportschau“. Der ARD-Klassiker könnte abgesetzt werden, wenn ein anderer Free-TV-Sender mehr Geld bietet als der öffentlich-rechtliche Sender. Oder wenn ein Pay-TV-Sender eine Sonderklausel nutzt, die die Deutsche Fußball Liga in die Ausschreibung für die vier Spielzeiten ab 2025/2026 eingebaut hat.
Paket I mit den Zusammenfassungen der Erstligaspiele am Samstagnachmittag ist in zwei Versionen erhältlich. Diese heißen kompakt und klassisch. Zur klassischen Musik waren ab 18 Uhr Highlights im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen – analog zur aktuellen „Sportschau“. Bei Kompakt wären die Highlights erst ab 19:15 Uhr zu sehen. Das Kompaktmodell mit der späteren Zusammenfassung im Free-TV würde den Interessen der Bezahlsender entgegenkommen.
Das entscheidende Detail der Ausschreibung für das Kompaktmodell: Bezahlanbieter können das Aus der „Sportschau“ indirekt subventionieren. Der Clou: Pay-Sender dürfen das Free-TV-Paket I mit der Zusammenfassung ab 19.15 Uhr nicht für die Pay-Ausstrahlung kaufen – dafür können sie einen Zuschuss zahlen.
Theoretisches Beispiel: Ein Bezahlsender wie Sky oder DAZN steuert 40 Millionen bei, so dass sich aus dem reinen Kaufpreis eines Free-TV-Anbieters von 30 Millionen für die DFL ein Gesamterlös von 70 Millionen ergibt. Das scheint nicht sehr wahrscheinlich. Aber es ist möglich.
Die DFL lehnt eine Bestandsgarantie ab
Mit dem Kompaktmodell will die DFL die ARD unter Druck setzen. Geschäftsführer Steffen Merkel hatte zu den bei jeder Ausschreibung aufkommenden Diskussionen um den ARD-Sportklassiker gesagt, dass es „für keinen Partner und kein Format eine Existenzgarantie geben kann“. Dies liegt an der „Art der Ausschreibung“.
Das Bundeskartellamt hat Variante I Compact genehmigt. Es ermöglicht Bezahlanbietern, „ihren Wettbewerbspräferenzen hinsichtlich der Gestaltung der Highlight-Berichterstattung durch Aufschläge auf ihr eigenes Angebot zum Ausdruck zu bringen“. Mit anderen Worten: Durch die Zuzahlung lässt sich die Exklusivität und der Wert des Lohnanspruchs für den Samstag über einen Umweg erhöhen.
Die ARD interessiert sich offenbar nur für die Variante namens I Klassik. Damit bliebe die „Sportschau“ in ihrer jetzigen Form erhalten. Eine Kurzfassung von 19:15 bis 20:15 Uhr komme laut Senderkreisen zunächst nicht in Frage.
dpa/SUF
