Die Erhöhung des Mindestlohns ist beschlossene Sache: Er soll in zwei Stufen auf 14,60 Euro steigen. Die erste Erhöhung wird nächstes Jahr in Kraft treten. Das bedeutet, dass den Arbeitgebern zusätzliche Lohnkosten in Milliardenhöhe entstehen.
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem nächsten Jahr wie geplant erhöht. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Der Bundestag oder der Bundesrat müssen dem Plus nicht mehr zustimmen.
Ab Januar nächsten Jahres soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro steigen. Ein Jahr später folgt die zweite Stufe für 14,60 Euro. Insgesamt wird der Mindestlohn um 13,9 Prozent erhöht. Dies ist der größte Anstieg seit seiner Einführung vor zehn Jahren.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt. Damals war die Höhe gesetzlich auf 8,50 Euro festgelegt. Seitdem hat der Gesetzgeber erneut eingegriffen und anstelle der eigentlich zuständigen Provision die Höhe festgelegt: 2022 beschloss die damalige Ampel-Koalition eine Erhöhung auf zwölf Euro. Der Mindestlohn beträgt derzeit 12,85 Euro pro Stunde.
Milliarden gekostet für Arbeitgeber
Laut Statistischem Bundesamt könnten im kommenden Jahr bis zu 6,6 Millionen Menschen von einem höheren Mindestlohn profitieren – insbesondere viele Frauen und Arbeitnehmer in Ostdeutschland. Wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, soll ab Januar rund 190 Euro brutto mehr im Monat verdienen.
Nach Schätzungen der Bundesregierung könnten den Arbeitgebern durch die Erhöhung im nächsten Jahr zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro entstehen; im Jahr 2027 werden die Lohnmehrkosten auf rund 3,4 Milliarden Euro geschätzt.
Arbeitsminister Bas lobt Mindestlohn als „Erfolgsgeschichte“
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas lobte die Erhöhung als „wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derjenigen, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten“. Der Mindestlohn sei eine „Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitender Menschen“. Mit der zweistufigen Erhöhung bekämen sie spürbar mehr für ihre Arbeit und Unternehmen könnten die steigenden Kosten verantwortungsvoll auf zwei Jahre verteilen.
Ursprünglich hatte die SPD gefordert, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem nächsten Jahr auf 15 Euro zu erhöhen. Im gemeinsamen Koalitionsvertrag formulierten Schwarz und Rot zudem, dass ein Mindestlohn von 15 Euro „im Jahr 2026 erreichbar“ sei.
Mit dem nun beschlossenen zweistufigen Plus folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni. Alle zwei Jahre verhandeln dort Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Mit Informationen von Birthe Soennichsen, ARD-Hauptstadtstudio
