Während der niedrigen Zinsphase hatten viele Banken die negativen Zinssätze der Kunden berechnet. Die Verbraucherberatungszentren betrachteten dies als rechtswidrig und beschwert. Jetzt wird das Bundesgericht ein grundlegendes Urteil fällen.
Vor einigen Jahren führte die Europäische Zentralbank eine strenge Politik der niedrigen Zinssätze mit weitaus vorliegenden Konsequenzen für Banken und Sparkassen, aber auch für private Investoren und Bankkunden. Zu dieser Zeit wollte die EZB sicherstellen, dass unter anderem bei niedrigen Zinssätzen, dass die festen Bankinvestitionen unter anderem so viel wert sind, und stattdessen mehr Geld zur Steigerung der Wirtschaft gedrückt wird.
Manchmal mussten die Banken und Sparkassen der Europäischen Zentralbank Zinsen zahlen, wenn sie sie sicher parken wollten. Oben betrug der Zinssatz 0,5 Prozent.
Die Kunden wurden gebeten, zu überprüfen
Mehrere Banken und Sparkassen haben diese Kosten an ihre Kunden weitergegeben. Das Ergebnis: Viele Kunden gaben ihr Konto nicht mehr an. Im Gegenteil: Sie mussten negative Zinssätze aus einem bestimmten Betrag zahlen, dh etwas dafür zahlen, wenn sich ein höheres Guthaben auf ihrem Bankkonto angesammelt hatte.
Nach Berechnungen des Verivox -Vergleichsportals forderten rund 450 Finanzinstitute in Deutschland im Frühjahr 2022 solche negativen Zinssätze von ihren Kunden an. Einige wurden bereits gebeten, von einem Kredit von 5.000 Euro zu schauen.
Verbrauchervertreter: Vertragliche Klauseln Sind illegal
Es gab Kritik von Verbrauchervertretern, selbst eine Enteignung der Sparer wurde erwähnt. Die Verbraucherberatungszentren hielten die Praxis negativer Zinssätze zu diesem Zeitpunkt für illegal und verklagten mehrere Sparkassen und Banken landesweit. Nach Angaben der Verbraucheranwälte sind vertragliche Klauseln, die ein Sorgerecht zur Einsparung bieten, unzulässig. Sie würden Kunden unangemessen benachteiligen. Entsprechende Klauseln sind daher unwirksam.
Bisher keine einheitliche Rechtsprechung
In den unteren Fällen waren die Verbraucherberatungszentren teilweise Recht, zum Beispiel aus dem Köln höheren Regionalgericht (Dateinummer: 13 U 9/22). Das Gericht erklärte eine entsprechende Klausel der Sparkasse Kölnbonn ineffektiv, weil sie nicht transparent genug war. Die Sparkasse hatte mit der Begriff „Einlagenfaktor“ gearbeitet. Laut OLG Cologne ist dieser Begriff für Verbraucher nicht verständlich.
Interessanterweise hatte sich das Kölner Gericht nicht mit der Frage befasst, ob der tatsächliche Inhalt der Klausel über die negativen Zinssätze im Allgemeinen wirksam war. Im Gegensatz dazu untersuchten andere höhere Regionalgerichte den Inhalt vertraglicher Klauseln zu negativen Zinssätzen und kamen zu dem Schluss, dass sie zulässig sind.
BGH verhandelt mehrere Fälle aus
Vor dem Senat des Bundesgerichts der Bankenrechte werden nun mehrere Überarbeitungen der Verbraucherberatungszentren ausgehandelt, die gegen vier verschiedene Urteile gerichtet sind. In allen vier Fällen konnten sich die Finanzinstitutionen mit ihren Argumenten vor den Vorgerichtsgerichten behaupten: einschließlich des Düsseldorf Higher Regional Court (Dateinummer: 20 U 16/22), dem Dresden Higher Regional Court (Datei Nummer: 8 U 1389 /21), die Berliner Handelskammer (Dateinummer: 26 U 129/21) und das höhere Regionalgericht in Frankfurt (Dateinummer: 3 U 286/22).
Vor allem das Urteil des OLG Frankfurt hatte eine Sensation verursacht, da es sich um Commerzbank und damit eine besonders große Anzahl von Kunden handelte. Im Kern hatten die Oberlandesichte und die Berliner Kammerkammer die vertraglichen Klauseln für die zulässigen Zinssätze in Betracht gezogen. Diese werden grundlegend durch die Vertragsfreiheit zwischen Finanzinstituten und Kunden abgedeckt.
Grundlegendes Urteilsvermögen wird Klarstellung bringen
In ihrem grundlegenden Urteil wird die BGH nun entscheiden, ob Banken und Sparkassenbanken in Zukunft grundsätzlich berechtigt sind, weiterhin negative Zinssätze von ihren Kunden zu fordern. Solche negativen Zinssätze werden derzeit nicht mehr berechnet, da die Europäische Zentralbank die wichtigsten Zinssätze vor Jahren erhöht hat.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die EZB aufgrund des geänderten wirtschaftlichen Rahmens erneut eine strikte Niedrigzinspolitik und in dem der Bankkunden erneut mit niedrigen Zinssätzen konfrontiert sind. Daher ist es nach Angaben des Bundeskonsumentenzentrums wichtig, dass das Bundesgericht der Justiz schließlich die kontroverse rechtliche Frage klärt. Im Falle einer Niederlage durch die Institute müssten sie sich an hohe Schadensersatzansprüche anpassen.