Im Dezember häufen sich die Rückrufe. Verbraucher sollten nun einen weiteren Tee nicht trinken, da er der Gesundheit schaden könnte.
Dortmund – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt im Dezember vor verschiedenen Tees. In einigen Fällen mussten die Händler die Artikel aus dem Verkauf nehmen, da sie nachweisbare Rückstände von Pflanzenschutzmittel aufwiesen (mehr Rückrufe und Warnungen bei RUHR24).
Tee-Rückruf: Bundesamt warnt vor weiterem Produkt
Pflanzenschutzmittel wie beispielsweise Ethylenoxid, die Erbgut verändern und Krebs erregend sein können, sollten keinesfalls in Lebensmittel gelangen. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg erläutert, soll der Grenzwert für diese Substanz bei 0,05 Milligramm pro Kilogramm liegen (Stand: 2024). Ist der Gift-Stoff in Produkten wie Tee nachweisbar, sind Hersteller dazu verpflichtet, vor dem Konsum zu warnen und einen Rückruf einzuleiten.
Im Dezember wurde bereits ein Tee aus genau diesem Grund zurückgerufen. Betroffen war der Artikel „ChariTea – chamomile (Kamille)“. Nun muss der Lieferant RUST-IMPEX GmbH ebenfalls eine Rückruf-Aktion starten. In seinem Produkt „Grüner Tee – Princess Java Traditional“ wurden, wie in der Pressemitteilung angegeben, „Grenzwertüberschreitungen verschiedener Pestizide“ (Pflanzenschutzmittel) festgestellt.
Grüner Tee von Rückruf betroffen: Warnung vor gefährlichen Pestiziden
Auch Pestizide zählen zu gefährlichen Umweltgiften und können im schlimmsten Fall Hauterkrankungen, Vergiftungen und Krebs verursachen, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken sollten Verbraucher daher den folgenden Tee meiden, da er eben diese Gift-Stoffe enthalten könnte:
- Vom Rückruf betroffenes Produkt: Grüner Tee – Princess Java Traditional
- Mengeneinheit: 200-Gramm-Packung, Doppelkammerbeutel
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Oktober 2026
- EAN-Nummer: 4605246008801
- Charge: P3 28
- Lieferant: RUST-IMPEX GmbH, Zschortauer Str. 3, 04129 Leipzig
- Vom Rückruf betroffene Bundesländer: Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Sachsen (Stand: 24. Dezember)
- Grund für den Rückruf: Grenzwertüberschreitungen verschiedener Pestizide wurden nachgewiesen.
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Aktueller Tee-Rückruf: Geld für das Produkt zurückerhalten
Sind Lebensmittel oder Produkte von einem Rückruf betroffen, haben Verbraucher Anspruch auf eine Rückerstattung. Sie können die zurückgerufenen Artikel entweder in der Supermarkt-Filiale oder direkt beim Händler zurückgeben und erhalten ihr Geld zurück. In der Regel ist es nicht erforderlich, den entsprechenden Kassenbon vorzulegen.