Jetzt ist klar: Die neue Grundsicherung kommt. Auf einer Pressekonferenz erläuterte Bundeskanzler Merz die neuen Sozialleistungen – und die Sanktionen.
Berlin – Die groben Eckpunkte der neuen Grundsicherung sind schon lange bekannt. Allerdings war noch nicht klar, ob es zu den geplanten Änderungen tatsächlich kommen würde. Nun ist die Entscheidung gefallen. In einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen (9. Oktober) kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) an, dass Bürgergelder in die neue Grundsicherung umgewandelt würden. Großes Augenmerk wurde auf die Verschärfung der Sanktionen gelegt.

Künftig wird es deutlich schneller zu Leistungskürzungen kommen, wenn Bürgergeldempfänger Termine nicht wahrnehmen oder sonst gegen ihre Pflichten verstoßen. Es ist sogar möglich, den Bezug der Grundsicherung ganz einzustellen. Die endgültige Entscheidung geht noch weiter, als viele dachten.
Bürgergeldreform: 30-prozentige Kürzungen der Grundsicherung können viel schneller umgesetzt werden
Denn unmittelbar nach dem ersten versäumten Termin gibt es keine Konsequenzen. Wer zukünftig einen Termin beim Jobcenter verpasst, erhält umgehend eine Einladung zu einem Ersatztermin. Sollte dies nicht berücksichtigt werden, würden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt, heißt es im Beschlusstext der Koalition aus CDU, CSU und SPD. Wird ein Termin ein drittes Mal versäumt, entfallen die Leistungen komplett. Was damit gemeint ist, ist der Regelsatz. Die Wohnkosten werden weiterhin übernommen.
Wenn Sie sich jedoch im darauffolgenden Monat nicht im Amt melden, entfallen sämtliche Leistungen – auch die Kosten für die Unterbringung. Das könnte schnell schlimme Folgen haben. Die vom Jobcenter überwiesenen Wohnkosten decken die Miete der Empfänger. Bei einer Kündigung könnten Sozialhilfeempfänger ihre Wohnung verlieren oder zumindest in Mietrückstände geraten. Und Schulden lassen sich angesichts des engen finanziellen Rahmens der Sozialleistungen nur schwer abbezahlen.
Auch Leistungskürzungen sind bei Pflichtverstößen nun schneller möglich. Ab dem ersten Verstoß wird eine Kürzung um 30 Prozent verhängt. Wenn Sie die Arbeitsaufnahme verweigern, entfällt die Geldleistung vollständig. In diesem Fall fließen die Mietkosten direkt vom Jobcenter an den Vermieter.
Engere Betreuung und schnellere Vermittlung: Das erwartet Betroffene bei der neuen Grundsicherung
Neu sind auch die verbindlichen Gespräche nach der Antragstellung. Dabei sollte mit den Leistungsempfängern ein Kooperationsplan erstellt werden, der gegenseitige Rechte und Pflichten enthält. Auch hier ist die Mitarbeit der Bewerber ausdrücklich erwünscht. „Sollte dieser Kooperationsplan nicht zustande kommen, wird ein Verwaltungsakt erlassen“, heißt es im Beschlusstext.
Grundsätzlich ist dieses Erstgespräch aber eine gute Sache. Dabei soll die individuelle Situation des Betroffenen geklärt und ein Weg zurück in den Beruf besprochen werden. Eventuelle Hürden können auch direkt besprochen werden. Die Rückkehr ins Berufsleben ist klar das Kernziel der neuen Grundsicherung. Wer arbeitsfähig ist, soll schnellstmöglich vermittelt werden.
Eine Ausnahme gibt es für junge Leistungsempfänger unter 30 Jahren. Erscheint für sie „eine Qualifizierung im Hinblick auf eine langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt aussichtsreicher“, solle „die Qualifizierung Vorrang haben“ – also eine Ausbildung oder Umschulung erfolgen. Es ist noch unklar, ob dadurch eine Umschulung für ältere Leistungsempfänger vollständig ausgeschlossen wird.
Neue Grundsicherung halbiert die Wartezeit für Wohnungen – ursprünglich war ein kompletter Wegfall geplant
Weitere Neuerungen sind eine insgesamt engere Betreuung von Sozialhilfeempfängern und eine gezielte Ansprache der Eltern. Sie sind ab dem ersten Lebensjahr des Kindes zur Beratung verpflichtet und bei vorhandener Kinderbetreuung zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen verpflichtet.
Neben den verschärften Sanktionen plant die Regierung auch weitere Kürzungen. Die Wartezeit für zu teure Wohnungen soll von zwölf auf sechs Monate halbiert werden. Das ist etwas besser als die geplante Komplettstreichung, für die es bei gesellschaftlichen Verbänden heftige Kritik gab. Auch beim Schutzvermögen sind Verschärfungen geplant – künftig müssen Empfänger ihre Ersparnisse früher aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten. Die Höhe der Grundsicherung bleibt für Alleinstehende zunächst unverändert bei 563 Euro und wird auch im Jahr 2026 nicht erhöht Fokus gemeldet. (Quellen: Pressekonferenz mit Friedrich Merz, Bärbel Bas und Lars Klingbeil, Text des Beschlusses der Bundesregierung, Focus) (sp)
Transparenzhinweis: In der Originalfassung des Textes wurde Wohngeld fälschlicherweise erwähnt. Wenn es um den Bürgernutzen geht, ist es natürlich richtig, von den Wohnkosten zu sprechen. Der Text wurde entsprechend korrigiert.