Arbeitsverweigerern droht immer seltener die Kürzung ihrer Bezüge, legt ein Bericht nahe. Demnach sind die Fälle, in denen Sanktionen verhängt werden, seit Jahren rückläufig. Die Bundesagentur für Arbeit verweist auf die begrenzte Aussagekraft von Zahlen.
Wer als Bürgergeldempfänger – teilweise oder komplett –Arbeitsangebote ablehnt, muss mit einer Kürzung oder gar Streichung der Bezüge rechnen.
Ein „Bild“-Artikel legt jedoch nahe, dass von dem Instrument der Sanktionierung immer seltener Gebrauch gemacht wird. Demnach gebe es einen Rückgang der gegen Arbeitsverweigerer gerichteten Sanktionen von 90 Prozent seit 2007. In dem Jahr seien laut „Bild“ noch mehr als 183.000 Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-Empfänger verhängt worden, von September 2023 bis August 2024 „nur noch“ 21.730.
Zwar sei auch ein Rückgang der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen gewesen, jedoch nicht in dem Maße, wie die Zahl der Sanktionsfälle rückläufig war. Auch soll es seit Inkrafttreten verschärfter Regeln im März 2024 – unter anderem eine Komplettstreichung von zwei Monatszahlungen für Totalverweigerer – kein Anstieg von Sanktionen gegeben haben.
Auf eine WELT-Anfrage weist die Bundesagentur für Arbeit darauf, dass einem Vergleich verschiedener Jahre nur eine begrenzte Aussagekraft beigemessen werden kann. So hätten sich wiederholt die rechtlichen Grundlagen für die Verhängung von Sanktionen geändert.
Auch sei mit der Einführung des Bürgergelds Anfang 2023 ein Paradigmenwechsel erfolgt. Man setze, so ein Sprecher der Bundesagentur, seitdem vermehrt auf Kooperation mit den Leistungsempfängern und begreife Mittel wie Kürzungen oder Streichungen als Ultima Ratio.
luz