Einsparungen erhofft sich auch das Arbeitsministerium unter der Annahme, dass eine Reduzierung um 100.000 Gemeinden rechnerisch einer Einsparung von rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr entspräche. Dies setzt jedoch voraus, dass eine Beschäftigung möglich ist, deren Lohn die gesamten Kosten der Bedarfsgemeinschaft decken kann.
Berichten zufolge soll die Reform nicht Anfang 2026 in Kraft treten, sondern einige Monate später. Das Arbeitsministerium strebt eine erste Beratung des Gesetzes im Bundestag noch vor Weihnachten an.