Für das Jahr 2025 hat die Bundesregierung schärfere Sanktionen beim Bürgergeld beschlossen. Bürgergeld-Empfänger müssen sich dann auf starke Leistungskürzungen einstellen, wenn sie etwa Arbeit ablehnen, die das Jobcenter als zumutbar ansieht. Ähnliches soll für Menschen gelten, die Termine verpassen oder schwarzarbeiten. Welche Strafen wann genau drohen:
Wann darf Bürgergeld sanktioniert werden?
Im Rahmen der sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung gibt es ab dem 1. Januar 2025 schärfere Sanktionen. Wer eine zumutbare Arbeit, einen Ausbildungsplatz oder eine Eingliederungsmaßnahme ablehnt, ohne einen nachvollziehbaren Grund zu nennen, muss zukünftig mit einer Kürzung des Bürgergeldes von 30 Prozent für drei Monate rechnen.
Auch Meldeversäumnisse, zum Beispiel wenn man auf ein Schreiben des Jobcenters nicht reagiert, werden laut Angaben der Bundesregierung schwerer bestraft: Das Bürgergeld soll in einem solchen Fall für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden. Alleinstehende Personen bekommen eigentlich ein Bürgergeld in Höhe von 563 Euro im Monat. In sanktionierten Monaten würde dann nur eine Summe von circa 394 Euro ausgezahlt.
Bürgergeld und Schwarzarbeit: Welche Strafen drohen?
Auch Schwarzarbeit soll zukünftig stärker geahndet werden. Bürgergeld-Empfängern, die schwarzgearbeitet haben und trotzdem Sozialleistungen empfangen, sollen ebenfalls sanktioniert werden. In welcher Höhe die Leistungen in einem solchen Fall gekürzt werden, gibt die Bundesregierung aber nicht an. Allerdings sind die Jobcenter angehalten, einen Verdachtsfall von Schwarzarbeit auch der Zollverwaltung zu melden.
Bürgergeld-Beziehende werden mit all diesen Änderungen stärker sanktioniert als bisher. Bis Ende 2024 hatten sie nach Angaben der Bundesregierung bei einer Pflichtverletzung wie einem Meldeversäumnis oder dem Ablehnen einer zumutbaren Arbeitsstelle nur eine Minderung um zehn Prozent für einen Monat zu befürchten. Bei der zweiten Pflichtverletzung wurde das Bürgergeld dann für zwei Monate um 20 Prozent gekürzt und erst bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent.
Was ändert sich 2025 beim Jobcenter?
Wer Bürgergeld empfängt, soll mit dem Jobcenter eng zusammenarbeiten. In diesem Jahr wird dieses Gebot im Rahmen der Wachstumsinitiative strenger durchgesetzt als bisher. Ziel ist es, Anreize für Bürgergeld-Empfänger zu schaffen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um die deutsche Wirtschaft zu stärken. Aber welche Änderungen gibt es, bis auf Leistungskürzungen?
Unter anderem ändert sich mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ab 2025, welche Erwerbstätigkeit als zumutbar gilt. Bei einer Arbeitsstelle, an der man mehr als sechs Stunden täglich beschäftigt ist, soll ein Hin- und Rückweg von insgesamt drei statt bisher zweieinhalb Stunden hinnehmbar sein. Bei einer geringeren Arbeitszeit sei eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb statt bisher zwei Stunden zumutbar.
Bürgergeld 2025: Wann muss man sein Erspartes angreifen?
Auch die Karenzzeit für das Schonvermögen sinkt mit der neuen Initiative. Bisher durften Bürgergeld-Empfänger ein Jahr lang Leistungen beziehen, ohne dass sie ihr Erspartes oder anderes Vermögen angreifen mussten. Ab 1. Januar 2025 liegt diese Karenzzeit bei nur sechs Monaten.
Zukünftig besteht außerdem eine monatliche Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter. Einmal im Monat muss man also für ein persönliches Gespräch ins Jobcenter kommen.
Übrigens: Im Februar stehen bereits die vorgezogenen Bundestagswahlen an. Der Kanzlerkandidat der CDU, Friedrich Merz, hat bereits angekündigt, noch stärker zu sanktionieren als die bereits beschlossenen Leistungskürzungen der aktuellen Bundesregierung. Unter anderem soll bereits bei einem verpassten Termin im Jobcenter das Bürgergeld für einen Monat komplett vorenthalten werden können.