Nach einem langen Rechtsstreit
Das US-Kultbier „Bud“ kehrt auf den deutschen Markt zurück
Aktualisiert am 22.10.2025 – 8:49 UhrLesezeit: 3 Minuten
In den USA ist die Biermarke „Bud“ Kult. Nach einem langen Rechtsstreit kommt das Bier nun zurück in die Regale der deutschen Einzelhändler.
Vor Jahrzehnten tobte ein Rechtsstreit um die Biermarken „Bud“ und „Bit“. Nun bringt der weltgrößte Braukonzern AB Inbev sein Lagerbier unter dem Namen „Anheuser-Busch Bud“ zurück auf den deutschen Markt. Der Verkauf soll bei einer Supermarktkette starten, wie die deutsche Tochtergesellschaft der Brauerei mitteilte. Im Jahr 2026 sollen weitere Einzelhändler und Bars folgen.
AB Inbev sieht eine wachsende Nachfrage nach internationalen Lagerbieren in Deutschland und möchte davon mit der Wiedereinführung seines weltberühmten Bieres profitieren. Nach eigenen Angaben bekräftigt der Konzern damit sein Bekenntnis zum hart umkämpften deutschen Biermarkt.
Zu AB InBev Deutschland gehören unter anderem die Pilsmarken „Becks“ und „Hasseröder“, die Leichtbiermarke „Spaten“ und die Altbiermarke „Diebels“. Neben dem Hauptsitz in Bremen verfügt die Gruppe über Standorte in Issum am Niederrhein, Wernigerode in Sachsen-Anhalt und München.
„Anheuser-Busch Bud“ werde in der Europäischen Union gebraut, hieß es. Nachdem das belgische Unternehmen Inbev 2008 Anheuser-Busch übernommen hatte, wurde das Lagerbier nicht mehr auf dem von Pils dominierten deutschen Biermarkt verkauft.
Die in Deutschland geborenen Brauer Eberhard Anheuser und Adolphus Busch
begann 1876 in den Vereinigten Staaten mit dem Brauen ihres Lagerbiers, das heute nach Angaben des Unternehmens in mehr als 80 Ländern weltweit vertrieben wird.
Die Bitburger Brauerei ist im Rechtsstreit um „Bud“ und „Bit“ gegen die Amerikaner vorgegangen. Im Jahr 2001 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass das amerikanische „Budweiser“-Bier in Deutschland nicht unter der Bezeichnung „American Bud“ verkauft werden dürfe. Die Verwechslungsgefahr mit der älteren deutschen Marke „Bit“ sei zu groß, befanden die Richter.
Allerdings durfte das Bier laut damaligem Beschluss unter dem Namen „Anheuser Busch Bud“ verkauft werden. Im Biermarkt fällt meist der Anfang des Namens – in diesem Fall „Anheuser“ – auf, stellte der 1. BGH-Zivilsenat fest (Aktenzeichen: I ZR 212/98, Urteil vom 26.04.2001).
Die US-Brauerei Anheuser-Busch hatte zuvor zwei Flaschenetiketten als Wort- und Bildmarken für Bier mit den Namen „Anheuser Busch Bud“ bzw. „American Bud“ beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Dagegen legte die Bitburger Brauerei mit den Marken „Bit“, „Bitburger“ und „Bitte ein Bit“ Beschwerde wegen Verletzung von Markenrechten ein.
Die US-Brauerei vertreibt amerikanische Biere unter den Marken „Budweiser“ und „Bud“ in vielen europäischen Ländern mit Ausnahme von Deutschland. Wegen der Marke „Budweiser“ war es in zahlreichen Ländern zu Rechtsstreitigkeiten zwischen ihr und der tschechischen Brauerei Budejovicky Budvar mit Sitz in České Budějovice (bis 1918: Budweis) gekommen.
Der Europäische Gerichtshof stellte 2006 fest, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Bit“ der Bitburger Brauerei und „Bud“ des amerikanischen Brauriesen Anheuser-Busch besteht. Eine entsprechende Klage lehnte der EuGH ab. Zwischen „Bit“ und „Bud“ bestehen lediglich „schwache“ optische bzw. klangliche Ähnlichkeiten. Die zuständige EU-Behörde hat die Eintragung der Marke „Knospe“ zu Recht genehmigt, da „keine Verwechslungsgefahr besteht“.
Auch bei der WM 2006 gab es Kontroversen. Nach einer hitzigen Diskussion um Lizenz- und Markenrechte kam Bitburger ins Spiel. Der US-amerikanische Brauriese und FIFA-Partner Anheuser-Busch gewährte der deutschen Privatbrauerei das Recht, seine Biermarke in den zwölf WM-Stadien auszuschenken. Die Amerikaner hatten sich die Rechte bei der FIFA langfristig gesichert, bevor Deutschland als Gastgeber der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 feststand.