Fahrverbote in der Europäischen Union sollen künftig nicht mehr an Landesgrenzen enden. Auch beim Führerschein in der EU gibt es weitere Änderungen.
Das Europäische Parlament hat zwei Gesetze zur Reform der europäischen Führerscheinregeln verabschiedet. Am Dienstag haben die Abgeordneten in Straßburg die Änderungen durchgewunken, die künftig EU-weite Fahrverbote wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Trunkenheit am Steuer vorsehen. Allerdings sind verpflichtende Gesundheitstests für ältere Fahrer endgültig vom Tisch. Darauf hatten sich Europaabgeordnete und Vertreter der 27 EU-Länder bereits vor einigen Monaten geeinigt.
Wer im Urlaub in Italien einen Unfall verschuldet und deshalb dort ein Fahrverbot erhält, soll in der EU nicht mehr Auto fahren dürfen. Bisher kann nur das EU-Land, in dem er ausgestellt wurde, einen Führerschein vollständig entziehen.
Ein europaweites Punktesystem wie in Deutschland gibt es zwar nicht, aber künftig sollen die Behörden Informationen über schwerwiegende Verstöße austauschen. Erleichtert werden soll dies durch die Einführung eines digitalen Führerscheins, auf den ab 2030 alle Autofahrer über ihr Smartphone zugreifen können sollen. Wer möchte, kann weiterhin einen Kartenausweis beantragen.
Der Führerschein ist künftig 15 Jahre gültig
Den Reformen zufolge muss jeder, der eine Führerscheinprüfung ablegt, in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbsterklärung über seinen Gesundheitszustand vorlegen.
Der Führerschein soll dann 15 Jahre gültig sein. Im Falle einer Verlängerung können einzelne Länder aufgrund der EU-Regeln auch eine ärztliche Untersuchung verlangen, sich aber auch dagegen entscheiden.
In früheren Debatten lag unter anderem ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, Autofahrer ab 70 Jahren alle fünf Jahre zu einem Gesundheitsnachweis zu verpflichten. Deutschland hatte dies stets abgelehnt und sich mit Unterstützung von Ländern wie Belgien und Österreich durchgesetzt.
Mit den Änderungen schreibt die EU ihren Mitgliedsstaaten erstmals eine Probezeit von zwei Jahren vor. Begleitetes Fahren wie in Deutschland soll auch EU-weit zum Standard werden. Der Rat der EU-Mitgliedstaaten muss den Gesetzesänderungen noch zustimmen, dies gilt jedoch als Formsache.
AFP/rct