![Bremen: Abschiebung gerichtlich verboten – 25-jähriger Somalier darf vorerst bleiben Bremen: Abschiebung gerichtlich verboten – 25-jähriger Somalier darf vorerst bleiben](https://i0.wp.com/img.welt.de/img/politik/deutschland/mobile254820004/7897938167-ci16x9-w1200/Kirchenasyl.jpg?w=1024&resize=1024,0&ssl=1)
Nach Angaben des Bremer Flüchtlingsrats hat das Verwaltungsgericht Bremen die Abschiebung eines 25-jährigen Somaliers, der sich derzeit im Kirchenasyl befindet, vorläufig verboten. Das Gericht ordnete am Montag an, dass Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts von Ayub I. zu unterlassen seien, teilte der Flüchtlingsrat mit. Dies bedeutet, dass er nicht abgeschoben werden kann, bevor das Gericht im Hauptverfahren eine rechtskräftige Entscheidung getroffen hat. Er konnte in dieser Zeit sogar das Kirchenasyl verlassen. Das Verwaltungsgericht war am Montagabend für eine Bestätigung nicht mehr zu erreichen.
In der Nacht zum 3. Dezember versuchten Polizeikräfte, das Kirchenasyl im evangelischen Gemeindezentrum Zion in Bremen aufzulösen. Allerdings verhinderten etwa hundert Menschen mit friedlichen Mitteln und unter Glockenläuten die Abschiebung. Das Bremer Migrationsamt informierte daraufhin das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und schlug eine Verlängerung der Überstellungsfrist nach dem Dublin-Verfahren vor, wie ein Sprecher der Innenbehörde bestätigte. Das Bamf verlängerte die Frist am Freitag um ein Jahr bis zum 7. Dezember 2025.
Der Somalier befindet sich seit September im Kirchenasyl. Er sollte nach Finnland abgeschoben werden, da er über die russische Grenze in die EU eingereist war. Nach Angaben des Flüchtlingsrats und des Kirchenvereins „Zukunft“ hat der Mann in Finnland keine Chance auf ein faires Verfahren und muss mit einer weiteren Abschiebung nach Russland fürchten. Die bisherige Überstellungsfrist im Rahmen des Dublin-Verfahrens ist in der Nacht zum Samstag abgelaufen.