Nachrichtenportal Deutschland

Brandenburg: Verfassungsgericht bestätigt die Korona -Maskierung – Der Spiegel

Mit den Koronarregeln vom 12. Juni 2020 wurde es lockerend. Öffentliche und private Veranstaltungen wie Dienstleistungen und Konzerte durften mit bis zu 1000 Personen stattfinden. Es gab keine Obergrenze für Demonstrationen, aber der Mindestabstand musste eingehalten werden und der Zugang musste erfüllt werden. Zu dieser Zeit gab es Demos gegen die Corona -Beschränkungen.

Das Verfassungsgericht hatte die Verordnung bereits in einer Ausdauerentscheidung am 3. Juni 2020 aufgehoben, dass die Sitzungen mit mehr als 150 Teilnehmern erneut gestattet waren. Wie Treffen mit bis zu 75 Personen in geschlossenen Räumen mussten sie jedoch zugelassen werden. Die Richter entschieden sich damals.


Die mobile Version verlassen