BMW hat einen weltweiten Lieferstopp für 1er-Modelle verhängt. Der Münchner Automobilhersteller hat ein ernstes Problem mit den Riemen, wie IPPEN.MEDIA erfuhr.
Frankfurt – Wer derzeit auf die Auslieferung eines BMW 1er wartet, muss sich unter Umständen auf etwas längere Wartezeiten einstellen. Der Münchner Automobilhersteller antwortete auf eine Anfrage von Merkur.de von IPPEN.MEDIA bestätigt, dass für dieses Modell derzeit ein weltweiter Lieferstopp besteht. Grund dafür sind mögliche Sicherheitsmängel der Sicherheitsgurte, die im Falle eines Unfalls gefährliche Folgen haben können.
Eine Qualitätskontrolle bei BMW habe laut einem Unternehmenssprecher ergeben, „dass einer oder beide der vorderen Sicherheitsgurte in den identifizierten Fahrzeugen möglicherweise nicht korrekt hergestellt waren“. Dies könnte das Verletzungsrisiko erhöhen. „Es besteht die Möglichkeit, dass in einer Kollisions- oder Unfallsituation die Rückhaltefunktion nachgibt und nicht den nötigen Schutz bietet“, erklärte der Sprecher. Er betonte, dass in diesem Zusammenhang bisher keine Unfälle oder Verletzungen gemeldet worden seien.
Lieferstopp für den BMW 1er bis zum Abschluss der „Korrekturmaßnahme“.
Daher wurde beschlossen, die Auslieferung der Fahrzeuge vor der Auslieferung an die Kunden zu blockieren. „Für das jeweilige Fahrzeug gilt der Stopp bis zur Abarbeitung der Abhilfemaßnahme. Dabei handelt es sich um den Austausch der betroffenen Gurtsysteme“, sagte der Sprecher. Bereits an Kunden ausgelieferte Fahrzeuge werden zurückgerufen. Nach Angaben von BMW sind in Deutschland insgesamt 2.366 Fahrzeuge von diesen Maßnahmen betroffen.
So werden Fahrzeughalter über einen Rückruf informiert
In Deutschland erhalten betroffene Fahrzeughalter im Falle eines Rückrufs ihres Modells ein offizielles Schreiben des Herstellers. Der Autohersteller erhält die Adresse des jeweiligen Halters von Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wichtig ist, dass dieses Rückrufschreiben nicht als bloße Empfehlung, sondern als verbindliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu verstehen ist.
Nach Erhalt des Schreibens sollten Fahrzeughalter dringend eine Werkstatt aufsuchen. Wenn Sie die Aufforderung trotz wiederholter Hinweise ignorieren, kann das KBA die zuständige Zulassungsbehörde informieren, die dann das Fahrzeug außer Betrieb nehmen kann. (sop)