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BMI – Alle Meldungen – Das BMI verbietet den Verein „Muslim Interactive“ und sucht nach „Generation Islam“ und „Reality Islam“

Typ:
Bericht

Hauptthema:
Sicherheit

Datum:
5. November 2025

Schlag gegen die islamistische Polarisierung der Gesellschaft.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat heute den Verein „Muslim Interaktiv“ verboten, weil sein Zweck und seine Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind. Der Verein wird aufgelöst. Das Vermögen von Muslim Interactive wird beschlagnahmt.

Zu diesem Zweck und zur Klärung möglicher zusätzlicher Strukturen finden seit den frühen Morgenstunden aufgrund gerichtlicher Anordnungen Durchsuchungen in 7 Objekten in Hamburg statt.

Gleichzeitig werden im Rahmen vereinsrechtlicher Ermittlungen gegen die Vereine „Generation Islam“ und „Realität Islam“ in den Bundesländern Berlin und Hessen zwölf weitere Objekte durchsucht.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:

„Jeder, der auf unseren Straßen aggressiv zum Kalifat aufruft, unerträglichen Hass gegen den Staat Israel und die Juden schürt und die Rechte von Frauen und Minderheiten missachtet, wird rechtsstaatlich mit äußerster Härte behandelt. Wir werden nicht zulassen, dass Organisationen wie „Muslim Interaktiv“ mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zerstören, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus angreifen.“

Zum Verbotsgründe ausführlich:

Zweck und Tätigkeit von „Muslim Interactive“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung.

„Muslim Interactive“ lehnt die Grundsätze der Demokratie und des Rechtsstaats ab und vertritt damit eine verfassungsfeindliche Haltung:

  • „Der Islam“ sollte als alleiniges Modell der Gesellschaftsordnung dienen und „das“ islamische Leben sollte vollständig von staatlichen Entscheidungen ausgenommen sein (Zitate aus „Muslim Interactive“: „Wir lehnen jegliche staatliche Einflussnahme ab“/„Alle unsere Ideen und Werte entspringen unserer islamischen Weltanschauung und sind nicht verhandelbar“/Die demokratische Gesellschaft würde einer „Wertediktatur“ entsprechen). Die Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch „Muslim Interaktiv“ wird auch in den ständigen Forderungen des Vereins nach der Errichtung eines Kalifats deutlich.
  • Muslim Interactive missachtet die Menschenrechte. Die Gruppe richtet sich insbesondere gegen die Gleichstellung der Geschlechter und die Freiheit hinsichtlich der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Dies ist Ausdruck einer Intoleranz, die mit Demokratie und Menschenrechten unvereinbar ist.
  • Muslim Interactive agiert zudem in der gesetzlich vorgeschriebenen kämpferischen und aggressiven Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Dies beweist beispielsweise die Tatsache, dass der Verband immer wieder öffentlich zur Durchsetzung seiner verfassungsfeindlichen Ziele aufruft. Die massive Nutzung sozialer Medien in Kombination mit realen „Auftritten“ verstärkt dies. Ziel ist es, eine möglichst große Gruppe von Menschen zu indoktrinieren und so ständig Verfassungsfeinde zu schaffen, um die verfassungsmäßige Ordnung kontinuierlich zu untergraben.

„Muslimisch interaktiv“ verstößt gegen die Ideen der Völkerverständigungin dem der Verein das Existenzrecht Israels bestreitet. Mit der Forderung nach der Errichtung eines Kalifats macht „Muslim Interaktiv“ auch deutlich, dass es die Souveränität anderer Staaten nicht anerkennt (Zitate aus „Muslim Interaktiv“: „Israel hat kein Existenzrecht“/„Wir werden keinen einzigen Zentimeter des Apartheidstaates ‚Israel‘ und der Kolonialgrenzen akzeptieren.“/“(…) und die Errichtung des richtig geführten Kalifats wird die Probleme in der islamischen Welt und insbesondere in lösen können Palästina von der Wurzel.“)

Der Untersuchungsprozess gegen und die Durchsuchungen „Generation Islam“ Und „Realität des Islam“ sind notwendig, da bei den Organisationen der dringende Verdacht besteht, die gleichen Verbotsgründe wie „Muslim Interactive“ umzusetzen oder Unterorganisationen von „Muslim Interactive“ zu sein. Ziel ist es, im Rahmen der Ermittlungen Informationen über alle inhaltlichen, organisatorischen, personellen und finanziellen Aspekte dieser Vereine zu erhalten.

Das BMI erlässt Verbote ausschließlich auf Grundlage einer fachlichen Gefährdungsbeurteilung. Religion, Konfession oder Glaubenszweige als solche spielen hierbei keine Rolle. Entscheidend ist das konkrete Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit und die daraus resultierende Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung.

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