Maja T. soll in Budapest das Recht angegriffen haben – und wurde nach Ungarn geliefert – illegal, entschied das Bundesverfassungsgericht. Es ist offen, ob die nicht-binäre Person nach Deutschland zurückgebracht werden kann.
Es war mitten in einer Nacht im Sommer 2024, als Maja T. nach Ungarn geliefert wurde. Recht Ich Familie, die über 20 Jahre lang von Bedeutung ist. „
Maja T. -Eine nicht -binäre Person -soll im Jahr 2023 zusammen mit anderen linken Extremisten gewalttätige Angriffe gegen die extremistischen Demonstranten des Rechts in Budapest begangen haben. Deshalb fragte Ungarn Maja Ts. Das Berliner Kammergericht genehmigte die Lieferung am 27. Juni 2024.
Blitz durch deutsche Behörden
TS -Anwälte kündigten jedoch in der Nacht nach der Entscheidung des Polizeigerichts durch das Polizeigericht an, dass sie die Entscheidung nicht akzeptieren und gegen sie Berufung einlegen würden. Am nächsten Morgen, am 28. Juni 2024, taten sie das – mit einem dringenden Antrag in Karlsruhe am Bundesverfassungsgericht.
Aber als Karlsruhe nur wenige Stunden später entschied, dass Maja T. vorerst nicht geliefert werden sollte, hatte die Berliner Justiz bereits ausgefüllte Fakten geschaffen und Maja T. nach Ungarn geliefert.
Der Ansatz der Behörden ist explosiv: Maja T. war in der Nacht nach der Entscheidung des Kammergerichts in der JVA Dresden aus der Zelle gebracht worden. Dann ging es mit dem Hubschrauber an die österreichische Grenze – und dann weiter nach Ungarn.
Die Ankündigung der Anwälte, sich gegen die Lieferung zu beschweren, hatte keine Wirkung. Das Berliner Senatsministerium für Gerechtigkeit und Verbraucherschutz repräsentiert den Prozess so, dass die Ankündigung zu Sue von der Polizei nicht weitergegeben wurde. Die Justizbehörden rechtfertigen ihre Blitzführung auch mit der Tatsache, dass sie mögliche Aufstände von Sympathisanten beschuldigen wollten.
Berliner Gericht hat Bedingungen in Ungarn nicht genug überprüft
Heute verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht in seiner Hauptentscheidung: Die Entscheidung, Maja T. zu erbringen, war im Allgemeinen illegal. Weil der Berliner Gerichtshof die Bestimmungen in Ungarn nicht gründlich überprüft hat. In ungarischen Gefängnissen gibt es systematische Mängel wie Gewalt und Überfüllung.
Maik Elster Maik Elster meldet auch Mängel. T. beschreibt die Gefängnisbedingungen als „sehr entmenschlich“ für ihn. Denn: „Die hygienischen Bedingungen in der Haftzelle müssen tatsächlich erniedrigend sein. Insbesondere muss der Bettwanzen und der Kakerlakenbefall äußerst schwierig sein“, sagte Anwalt Elster.
Diskriminierung Kann nicht ausgeschlossen werden
Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maja T. nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung als nicht-binärer Person diskriminiert wird. Das Berliner Kammergericht hätte mit den Zusicherungen der ungarischen Justiz nicht zufrieden sein dürfen. Weil diese zu allgemein und vor allem legal nicht bindend sind. Insgesamt verletzte der Ansatz der Berliner Justiz nach Angaben der Karlsruhe -Richter die Rechte der europäischen Grundrechts -Charta.
Maja T. bringt die Entscheidung jedoch nicht nach Deutschland zurück: Am 21. Februar beginnt der Prozess in Ungarn. Wie lange es dauert, ist immer noch ungewiss. Manchmal können zwischen den einzelnen Verhandlungstagen mehrere Monate bestehen, sagt Anwalt Elster. Er erwartet nun, dass die Bundesregierung alle möglichen diplomatischen Mittel ausnutzt, um T. aus Ungarn nach Deutschland zurückzubringen.
Signaleffekt für andere aus der Gruppe
In der Zwischenzeit haben sieben weitere Mitglieder aus der Gruppe von Maja T., denen die Angriffe auf die rechten Radikale in Budapest vorgeworfen werden, den deutschen Behörden konfrontiert. Sie befürchten auch ihre Lieferung nach Ungarn. Für sie könnte die derzeitige Entscheidung von Karlsruhe einen Signaleffekt haben. Weil das Bundesverfassungsgericht die Hürden für die Lieferung nach Ungarn sehr hoch setzt.
Die deutschen Gerichte müssten sich sehr intensiv mit den Gefahren der ungarischen Inhaftierung befassen – was Menschenrechtsorganisationen lange verurteilt haben: überfüllte Gefängnisse, schlechte Ernährung, Gewalt gegen Gefangene und vor allem Diskriminierung von queeren Menschen.