Das Bundesgericht der Justiz (BGH) hat eine Entscheidung getroffen, ob Banken und Sparbanken Gebühren für die Sorgerecht für Geldeinlagen erheben können. Dementsprechend waren die sogenannten negativen Zinssätze, von denen einige bis 2022 gesammelt wurden, unwirksam.
Laut BGH . Die BGH begründete ihre Entscheidung, wenn die Einsparungen weniger treu sind, wenn die Einsparungen aufgrund negativer Zinssätze geringer werden würden. „Dies ist diametral gegen den Zweck des Vertrags“, sagte der vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger beim Verfahren in Karlsruhe.