Schleswig. Schleswig-Holstein hat seine Beamten im Jahr 2022 offenbar zu schlecht bezahlt. Zu diesem Zwischenergebnis kam das Verwaltungsgericht Schleswig. Das letzte Wort über angemessene Unterhaltszahlungen und mögliche Nachzahlungen wird in den nächsten Monaten oder Jahren das Bundesverfassungsgericht haben.
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In Schleswig wurden 16 Probefälle verhandelt, die einen Großteil der Besoldungsgruppe abdeckten (Beamte von A6 bis A16 und von Richtergruppen R1 bis R5). Die 12. Kammer sah in allen Fällen Hinweise auf eine verfassungswidrige Unterunterstützung.
Begründung: Beamte der unteren Besoldungsgruppen (sogar bis A11) verdienten im Jahr 2022 kaum mehr als Hartz-IV-Empfänger (mindestens 115 Prozent der Grundsicherung sind erforderlich). Konsequenz: Bei entsprechender Bezahlung rücken A11-Mitarbeiter so nahe an A12-Mitarbeiter (und damit A12-Mitarbeiter an A13-Mitarbeiter) heran, dass am Ende auch höhere Gehaltsgruppen unterbezahlt wären.
Gehaltskritik in SH: „Beamte als Versuchskaninchen“
Nach nur 20 Minuten Verhandlung war klar, wohin die Reise gehen würde. Später kritisierte Kammervorsitzende Freya Gräfin Kerssenbrock das Land dafür, dass es stets auf das niedrigste Niveau der Beamtengehälter setze.
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„Das Verwaltungsgericht bezweifelt deutlich, dass das Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein verfassungskonform ist“, sagte der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Kai Tellkamp, nach der Entscheidung. „Es könnte das Land jetzt teuer zu stehen kommen, dass Beamte als Versuchskaninchen eingesetzt werden müssen, um zu sehen, inwieweit die in der Verfassung verankerten Besoldungsgrundsätze untergraben werden können.“
Nur Kläger können auf eine Nachzahlung hoffen
Betroffen sind mehr als 80.000 Beamte und Rentner aus Landes- und Kommunalverwaltungen. Auf eine Zuzahlung können vorerst allerdings nur Beamte hoffen, die seit 2022 in Schleswig eine bessere Besoldung einklagen. Das sind rund 300. Die Richtervereinigung forderte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) auf, die Gleichbehandlung auch für Arbeitnehmer ohne Personalklage zu gewährleisten.
Es könnte das Land nun teuer zu stehen kommen, dass die Beamten als Versuchskaninchen eingesetzt werden müssen.
Kai Tellkamp
Landesvorsitzender des Beamtenbundes
Wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, ist unklar. Im Idealfall für Beamte könnte Karlsruhe die Frage nach den Gehältern im Jahr 2022 mit dem seit Jahren andauernden Streit um das 2007 gestrichene Weihnachtsgeld beantworten.
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Dafür spricht, dass es in Karlsruhe bereits eine Klage des Beamtenbundes gegen das 2022 reformierte Besoldungsgesetz gibt. Dem steht entgegen, dass sich Besoldungsklagen aus vielen Bundesländern vor dem Bundesverfassungsgericht häufen und das kleine Schleswig-Holstein keine Priorität hat.
SH-Finanzminister setzt auf Karlsruhe
Schneider kündigte an, den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts sorgfältig zu prüfen und zu bewerten. Die Verhandlungen in Schleswig haben gezeigt, dass es unterschiedliche Meinungen über die Berechnungsgrundlagen gibt. „Wir sehen weiterhin gute Gründe für eine Reform des Gehaltsrechts im Jahr 2022.“ Diese werden dem Bundesverfassungsgericht „umfassend vorgelegt“.
Sollte das Gericht Verbesserungen des Gehaltsniveaus verlangen, wird der Staat selbstverständlich einschreiten. Schneider: „Unsere Beamten können sich darauf verlassen, dass das Land für eine gerechte und verfassungsgemäße Bezahlung sorgt.“ Einzelne Hinweise des Verwaltungsgerichts könnten daher in die Gehaltsanpassung „nach Abschluss eines Tarifvertrags im Jahr 2026“ einfließen.
KN
