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Bezirke fordern strengere Regeln für Empfänger von Bürgergeldern

Amelia by Amelia
Mai 10, 2024
in Lokalnachrichten
Bezirke fordern strengere Regeln für Empfänger von Bürgergeldern

In Deutschland wird heftig über staatliche Leistungen debattiert, wobei es vor allem um das Geld der Bürger geht. Wer es erhält, hat bestimmte Mitwirkungspflichten. Verstöße können zu Kürzungen führen. Der Deutsche Kreistag Laut einem Medienbericht werden nun strengere Regeln gefordert.

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Der „Spiegel“ schreibt unter Berufung auf ein Resolutionspapier, die bestehende Wartefrist für Vermögenswerte, die für den Lebensunterhalt genutzt werden können, sollten gestrichen werden. Derzeit gilt, dass Beträge bis zu 40.000 Euro im ersten Jahr des Erhalts einbehalten werden dürfen. Diese Regelung sei „mit dem Sinn und Zweck der steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbar“, so der Kreistag.

Dabei spielen die Grundsätze der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips und der Mitwirkungspflicht eine zentrale Rolle.

Reinhard Sager, Präsident des Bezirksrates

Dem Bericht zufolge halten es auch Bezirksvertreter für angemessen der Grundfreibetrag für Vermögenswerte in Höhe von 15.000 Euro pro Person. Über die genaue Höhe habe der Kreistag allerdings noch nicht entschieden, heißt es in dem Bericht.

Auch die Wohnungsordnung Für die knapp vier Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger sollen die Regelungen verschärft werden: „Der Verzicht auf eine Prüfung der Angemessenheit der Miete im ersten Jahr des Leistungsbezugs führt zu Fehlanreizen.“

Auch der Kreistag plädiert für schärfere Sanktionen. „Wer ohne wichtigen Grund nicht bereit ist, eine zumutbare und existenzsichernde Arbeit anzunehmen, soll keinen Anspruch auf Leistungen haben.“ Die Leistung der Bürger sollte gekürzt werden, wenn wenn eine Person die erste Einladung zu einem Termin beim Jobcenter „ohne wichtigen Grund“ nicht annimmt..

Bürgergeld

Das Bürgergeld wurde im Januar 2023 eingeführt und löste das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. Der Regelsatz für Bürgergeld bereits seit Anfang 2024 bei 563 Euro für Alleinstehende. Gemeinsam lebende Partner haben Anspruch auf jeweils 506 Euro. Leben noch Kinder im Haushalt, gibt es je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro obendrauf – pro Kind. Auch hierfür kümmert sich das Jobcenter Miete und Heizkosten auf einem angemessenen Niveau. (dpa)

Reinhard Sager, Präsident des KreistagesDem Blatt zufolge müsse das Bürgergeld weiterentwickelt und die Betroffenen „schnellstmöglich“ in Arbeit gebracht werden: „Eine zentrale Rolle spielen die Grundsätze der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips und der Mitwirkungspflicht.“

Im Jahr 2023 wurde für 15.777 Personen die Regelbürgerleistung gekürztweil sie sich geweigert haben, ein Arbeits- oder Weiterbildungsangebot oder einen Ausbildungsplatz anzunehmen. Das berichtete kürzlich das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit.

Die Lebensumstände der Empfänger von Bürgergeld sind vielfältig

Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland beziehen Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Demnach wurde der Regelsatz für rund 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger aufgrund der Ablehnung von Stellenangeboten gesenkt. Die Sanktionen sind gestaffelt: Bei wiederholten Verstößen jeglicher Art wird das Bürgergeld schrittweise um bis zu 30 Prozent gekürzt.

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt auf seiner Website, Die Lebensbedingungen der Bürgergeldempfänger sind vielfältig. Viele pflegten Angehörige, besuchten Sprachkurse, holten eine Ausbildung nach, waren alleinerziehend oder chronisch krank. „Weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger sind überhaupt arbeitslos und von diesen weigern sich nur wenige dauerhaft, eine Arbeit aufzunehmen.“

Die Praxis, so das Ministerium weiter, zeige: „Die meisten Menschen wollen arbeiten. Es gibt nur wenige Gemeinnützigkeitsempfänger, die die Annahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern und so ihre Hilfsbedürftigkeit bewusst aufrechterhalten oder nicht reduzieren. (lem)

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