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Bezirk entscheidet über Pflichtarbeit für Asylbewerber

Landrat kritisiert Entscheidung

Bezirk entscheidet über Pflichtarbeit für Asylbewerber

10. Oktober 2025 – 3:55 UhrLesezeit: 2 Minuten

Mitarbeiter der Stadtreinigung sprengen Blätter. Ein niedersächsischer Landkreis will Asylbewerbern nun ehrenamtlich arbeiten lassen. (Symbolbild)

Mitarbeiter der Stadtreinigung sprengen Blätter. Ein niedersächsischer Landkreis will Asylbewerbern nun ehrenamtlich arbeiten lassen. (Symbolbild) (Quelle: IMAGO/rolf kremming/imago)

In Niedersachsen hat der erste Landkreis beschlossen, dass Flüchtlinge arbeiten müssen. Doch die Umsetzung wird nicht einfach sein.

Der Kreistag im niedersächsischen Peine hat beschlossen, Asylbewerbern eine Arbeitspflicht vorzuschreiben. Die Vertreter von SPD und Grünen stimmten gegen den Vorschlag, während CDU und FDP dafür waren. Landrat Henning Weiß (SPD) ist gegen den Beschluss, Flüchtlinge für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.

Die Kreisverwaltung muss nun die Umsetzung planen, und das sei laut Landrat Weiß nicht einfach. Wie die „Hannoversche Allgemeine“ berichtet, besteht ein Problem darin, dass die Tätigkeiten bestehende Arbeitsplätze nicht ersetzen dürfen. Möglich sind Arbeiten bei den Tafeln oder im Tierheim, das Sammeln von Müll auf Spielplätzen oder die Pflege kommunaler Grünanlagen.

Von den 850 registrierten Flüchtlingen dürften viele aufgrund ihrer Minderjährigkeit oder Schwangerschaft nicht in Frage kommen. Nicht in Anspruch genommen werden können Alleinerziehende und Frauen mit mehreren Kindern, ebenso Personen, die bereits erwerbstätig sind oder Integrationskurse belegen. Für die Umsetzung des Beschlusses rechnet der Landrat mit Kosten in Höhe von 250.000 Euro, darunter 80 Cent pro Stunde als Entschädigung für die Flüchtlinge sowie Fahrtkosten und Betreuungskosten.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Plett, der auch im Kreistag sitzt, hält die Kritik an der Entscheidung für überzogen. Zuvor hatte es auch gemeinnützige Arbeit für die Asylbewerber gegeben. Durch die Arbeit würden sie laut Plett laut einem Bericht des NDR auch besser integriert. Die Entscheidung ist ein Novum in Niedersachsen. Jan Arning vom Stadtrat sagte, ihm seien derzeit keine Kommunen in Niedersachsen bekannt, die diesen Weg verfolgten. „Dafür sind die rechtlichen und bürokratischen Hürden einfach zu hoch.“

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht vor, dass Leistungsberechtigte, die erwerbsfähig sind, aber nicht mehr schulpflichtig sind und nicht mehr schulpflichtig sind, verpflichtet sind, angebotene Arbeitsmöglichkeiten wahrzunehmen. Wird eine solche Tätigkeit unberechtigt abgelehnt, haben Sie nur Anspruch auf Leistungen nach § 1a Absatz 1. Der Leistungsberechtigte ist hierüber laut Gesetz vorab zu informieren.

In Thüringen klagte im Mai ein Iraner gegen eine Arbeitspflicht, doch das Landessozialgericht wies die Klage ab. Eigentlich sollte er in einem Krankenhaus als IT-Assistent arbeiten – vor allem wegen seiner Berufserfahrung und guten Englischkenntnissen. Der Iraner begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass ihm die Arbeitsatmosphäre im Krankenhaus nicht gefalle, berichtete die juristische Website Rechtsanwalt.org. Die Arbeit im Krankenhaus gehört zu den denkbaren Tätigkeitsfeldern, die als gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber angesehen werden können.

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