Rechtserfolg für die Organisation der Zivilgesellschaft „Democracy Reporting International“ (DRI): Im dringenden Verfahren verurteilte das Regionalgericht in Berlin die Plattform X, die Organisation alle öffentlich verfügbaren Daten von X bis kurz nach der Wahl des Bundestags zu gewähren. Experten von DRI möchten untersuchen, ob das soziale Netzwerk am 23. Februar eine Wahl in der Ausführung der URN in die Urne einbeziehen wird. Die Klage basiert auf dem Digital Services Act (DSA).
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Nach Angaben der Society for Freedom Rights (GFF), die die am Montag eingereichte Klage unterstützte, hat das Bezirksgericht begründet, dass das Forschungsprojekt weiter vereiteln würde. Weil die Zeit dafür vor der Bundestag -Wahl entscheidend ist. X hatte sich geweigert, öffentlich zugängliche Daten wie den Bereich oder die Anzahl der Likes und Aktien von Posts zu veröffentlichen.
Das Verfahren befasste sich in erster Linie mit dem Recht, den Zugriff auf Daten aus Artikel 40 DSA zu erforschen. Dies verpflichtet sehr große Plattformen, Forschern über einen Online -Schnittstellenzugriff (API) auf öffentlich verfügbare Daten in Ihrer Plattform sofort zu gewähren, um systemische Risiken zu untersuchen. Die Betreiber sollen relevante Informationen über Schulungsalgorithmen mit Behörden, Forschern und Organisationen der Zivilgesellschaft teilen, damit sie ihre Arbeitsweise überprüfen und Informationen über eine Position leisten können.
„Starkes Zeichen des Grundrechtsschutzes“
Die EU -Kommission forderte 17 sehr große Online -Plattformen und Suchmaschinen, um im vergangenen Jahr eine Erklärung zu erläutern, wie berechtigte Forscher auf den relevanten Zugang zugreifen können. Die formelle Informationsanfrage wurde von der Regierung der Brüsseler Regierung an Aliexpress, Amazon, Apples AppStore, Bing, Booking.com, Facebook, Google, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, Tikok, YouTube und Zalando angerichtet. Es gingen keine Erinnerungsbriefe an die Wikipedia- und X -Plattformen, die ebenfalls grundsätzlich aufgezeichnet wurden. Ende 2023 hat die Kommission bereits ein Verletzungsverfahren gegen das frühere Twitter eingeleitet – unter anderem aufgrund mutmaßlicher Verstöße gegen den spezifischen Datenzugriff für Forscher.
Mit der Klage sieht die GFF nun offene rechtliche Fragen zur gerichtlichen Durchsetzung dieser Klausel in Deutschland. Simone Ruf, stellvertretender Leiter des GFF -Zentrums für Benutzerrechte, bezeichnete die Entscheidung als enormen Fortschritt für die Freiheit der Forschung „und unsere Demokratie“. Das Gericht legt ein „starkes Zeichen für den Schutz unserer Grundrechte im digitalen Zeitalter“ fest. Michael Meyer-Resenden, Geschäftsführer von DRI, fügte hinzu: „Der digitale Raum ist keine Rechtszone, und ich vertraue darauf, dass X uns schnell Zugriff auf seine Daten gewähren wird. Wir untersuchen solche Debatten unparteiisch, um die Transparenz zu den Plattformen zu bringen.“
(Marmelade)