Die Bremer Bürgerschaft hat ein Gesetz verabschiedet, um die Infrastruktur für Abtreibungen sicherzustellen.
Demonstration in Bremen gegen Paragraf 219a Foto: Carmen Jaspersen/dpa
BREMEN taz | Die erste Tagesklinik für Abtreibungen wurde 1979 in Bremen eröffnet. Das Bremer Landtag hat nun in zweiter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Versorgung für Abtreibungen sicherstellen soll – Bremen leistet damit erneut Pionierarbeit.
Beides hängt zusammen, denn die Tagesklinik, das medizinische Zentrum von Pro Familia, war jahrzehntelang die Hauptanlaufstelle für Frauen im Land Bremen, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchten. Sie kamen aus ganz Deutschland, die Hälfte aus Niedersachsen. Als das Zentrum, wie so viele Praxen anderswo, kaum Ärzte finden konnte, die den Eingriff durchführen wollten, brach die Versorgung teilweise zusammen. Im vergangenen Jahr war das Zentrum während der Ferienzeiten oder bei Krankheit geschlossen. Bis zu 50 Frauen pro Woche mussten in andere Bundesländer reisen, lange warten oder die Schwangerschaft austragen.
Der Grund: Weil Pro Familia in der Vergangenheit so zuverlässig war, gibt es in Bremen im Gegensatz zu anderen Großstädten Norddeutschlands nur wenige Ärzte, die ambulante Abtreibungen durchführen, und die Kliniken sind nur in geringem Umfang beteiligt. In der 120.000-Einwohner-Stadt Bremerhaven gab es lange Zeit niemanden.
Solche Versorgungslücken gibt es überall, doch die Regierungen beispielsweise in Niedersachsen oder Bayern haben ihre Auswirkungen jahrzehntelang ignoriert. In Bremen hingegen stimmten nach einer bemerkenswert sachlichen Debatte mit Grünen, Linken und SPD sogar Politiker von FDP und CDU für ein Gesetz, das das Land Bremen verpflichtet, für „bedarfsgerechte Angebote zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen“ zu sorgen. , wie es im Entwurf heißt. Auffallend war, dass dieselben CDU- und FDP-Abgeordneten 2020 in einer ähnlichen Debatte emotional gestritten hatten. Nun zeigten ihre Reden, dass sie sich mit Fakten auseinandergesetzt hatten.
Mangelnde Rentabilität
Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz die Situation spürbar verbessern wird. Darin waren sich die Teilnehmer der Parlamentsdebatte einig. Denn die Selbstverpflichtung erlaubt es dem Senat lediglich, mit finanzieller Unterstützung einzugreifen. Laut Maja Tegeler, frauenpolitische Sprecherin der Linken, sei geplant, die Fortbildung von Ärztinnen zu fördern oder sich an Praxiskosten, für Umbauten oder Ausstattungen zu beteiligen. Manche Ärzte begründen die eingeschränkte Leistungsfähigkeit mit mangelnder Rentabilität. Abhängig von der Methode kosten Abtreibungen die Praxen mehr, als sie erstattet bekommen.
Der Staat hat keinen Einfluss darauf, ob durch die finanzielle Unterstützung genügend Ärzte motiviert werden. Denn an den Rahmenbedingungen können die Bremer nichts ändern. Dies ist in § 218 des Strafgesetzbuches festgelegt, der Abtreibungen nur in Ausnahmefällen zulässt. Wer eine dreitägige Bedenkzeit eingehalten und Rat eingeholt hat, bleibt straffrei. Ab der 14. Schwangerschaftswoche muss ein Arzt bescheinigen, dass das Tragen des Kindes eine Gefährdung der körperlichen oder geistigen Gesundheit darstellt. Sie tun dies nur, wenn beim Fötus eine Behinderung diagnostiziert wurde.
Diese Kriminalisierung medizinischer Behandlung führt dazu, dass Kliniken und Ärzte nicht zur Sicherstellung der Versorgung verpflichtet werden können, diese wird nicht von der Krankenversicherung übernommen. Darüber hinaus trägt der Paragraph zur Stigmatisierung von Abtreibungen bei, die nur diejenigen akzeptieren, die fest davon überzeugt sind, dass sie Teil einer medizinischen Arbeit sind.
Das Gesetz verbietet auch Gehwegschikanen durch christliche Fundamentalisten vor Praxen und Beratungsstellen. Auch hier wäre Bremen Vorreiter.
Es ist durchaus möglich, dass andere Länder diesem Beispiel folgen. Einige hätten Interesse bekundet, so ein Sprecher des Bremer Gesundheitssenators.
gb02 De