Berufung abgewiesen: Michael Wendler ist nun offiziell vorbestraft

aus Leonie Winstermann
22. Oktober 2025, 15:02 Uhr Uhr
22. Oktober 2025 um 15:02 Uhr
Michael Wendler versuchte, gegen ein Gerichtsurteil Berufung einzulegen – allerdings ohne Erfolg. Der Sänger ist nun offiziell vorbestraft.
Das Gericht verurteilte Michael Wendler zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Euro – insgesamt also 15.000 Euro. Gegen dieses Urteil legte Wendler Berufung ein. Dies wurde nun abgelehnt, wie „t-online“ berichtet.
Das Urteil gegen Michael Wendler ist nun rechtskräftig
Michael Norberg, wie der Musiker mit bürgerlichem Namen heißt, wurde 2023 vom Landgericht Dinslaken zu einer Geldstrafe verurteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der Künstler bereits seit längerem in den USA und erschien nicht persönlich vor Gericht. Nach dem Urteil legte sein Anwalt Berufung ein, Wendler beantragte jedoch ebenfalls einen Freispruch vor dem Landgericht Duisburg – wiederum erfolglos.
„Das Urteil vom 19. März ist somit seit dem 7. Oktober rechtskräftig“, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Duisburg am Mittwoch (22. Oktober) gegenüber „t-online“. Michael Wendler ist offiziell vorbestraft.

Die Frage nach Schuld oder Unschuld wird im Berufungsverfahren nicht erörtert. Das Gericht prüft vielmehr, ob im Ausgangsverfahren Rechtsfehler aufgetreten sind, etwa Verfahrensmängel, fehlerhafte Gesetzesauslegung oder fehlerhafte Beweiswürdigung.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Duisburg konnten jedoch keine derartigen Fehler festgestellt werden, weshalb die Berufung zurückgewiesen wurde. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das vorliegende Urteil.