Diese Nachricht dürfte die Kunden ziemlich traurig stimmen: Ein beliebtes Lebensmittel fliegt aus allen Aldi-Filialen. Liebhaber finden dieses Produkt dann nirgendwo mehr im Discounter vor.
Für so manchen war diese Entwicklung schon abzusehen, nun ist sie kurz vor Jahresende doch noch zur Gewissheit geworden: Ein bei den Kunden beliebtes Lebensmittel verschwindet aus sämtlichen Aldi-Filialen. Viele sind extra deshalb in den Discounter einkaufen gegangen.
Immer mehr Produkte fehlen
In den vergangenen Monaten – und sogar Jahren – mussten die Kunden feststellen, dass so manches ihrer Lieblingsprodukte einfach aus den Regalen verschwand. Die Gründe dafür waren recht vielfältig. Entweder machten Umweltkatastrophen den Landwirten einen Strich durch die Rechnung und vernichteten zahlreiche Ernten. Oder Krieg und Krisen verhinderten eine Belieferung der Supermärkte und Discounter. Vielen in Erinnerung bleiben werden wohl die zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Händlern und Lieferanten bezüglich der Preisanhebungen. Letztere forderten höhere Preise als erstere zahlen wollten, weshalb die Produkte schlicht aus den Regalen flogen. Doch in diesem Fall gibt es einen anderen triftigen Grund, weshalb die Kunden ein sehr beliebtes Produkt bei Aldi nicht mehr erwerben können.
Keine andere Wahl: Discounter muss handeln
Aldi hat bei diesem beliebten Lebensmittel keine andere Wahl, obwohl die Kunden das Produkt sehr geliebt haben. Aufmerksame Verbraucher und Schnäppchenjäger hatten zur Weihnachtszeit beim Discounter rote und blaue Schokokugeln entdeckt, die sich preislich sehen lassen konnten: die Weihnachts-Edition der Moser-Roth-Kugeln. Ein großes Problem sah darin der Schokoladenhersteller Lindt. Denn die Discounter-Kugeln sahen den originalen Lindt-Kugeln zum Verwechseln ähnlich, waren jedoch teurer.
Das wollte sich der Schokoladenhersteller nicht gefallen lassen und mahnte den Discounter ab. Letzten Endes klagte Lindt und bekam Recht. Das Aargauer Handelsgericht empfand die Discounter-Kugeln als unzulässige Nachahmung und verbot Aldi die Bewerbung, den Verkauf in Deutschland und den Vertrieb in der Schweiz. Es könnte für den Discounter sogar noch schlimmer kommen: Die bisherige Entscheidung gilt der einstweiligen Verfügung, die der Schokoladenhersteller angestrebt hatte. Die Hauptklage ist noch anhänglich. Das bedeutet, dass auf Aldi noch Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe zukommen können. Erst einmal muss er jedoch die Kugeln aus den Regalen nehmen.