Nachrichtenportal Deutschland

Bayern: Fotomontage als Verbrechen? AfD-Politiker Bystron vor Gericht

Bayern


Fotomontage als Verbrechen? AfD-Politiker Bystron vor Gericht

Der heutige AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron teilt eine Fotomontage in den sozialen Medien. Zu sehen: unter anderem Angela Merkel mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Jetzt steht er vor Gericht.

München (dpa/lby) – Der AfD-Politiker Petr Bystron steht am Freitag (9.30 Uhr) wegen einer von ihm in den sozialen Medien veröffentlichten Fotomontage vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Europaabgeordneten vor, mit der Collage, die unter anderem Altkanzlerin Angela Merkel mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zeigt, den „Hitlergruß“ verwendet zu haben.

Bystron bestreitet dies. Der AfD-Politiker bezeichnete den Prozess bereits im Vorfeld als politische Instrumentalisierung der Justiz. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

AfD-Politiker will Strafbefehl nicht akzeptieren

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht München in dem Fall bereits einen Strafbefehl erlassen – wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Bystron legte jedoch Einspruch ein.

Damit wird der Fall nun vor Gericht verhandelt, mehr als drei Jahre nach der Veröffentlichung des Beitrags auf Twitter. Bystron veröffentlichte die Collage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk – mit dem Zusatz „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“.

Ein Urteil könnte noch am Freitag fallen: Das Gericht hat nur einen Verhandlungstermin geplant. Laut Strafgesetzbuch kann eine Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Gefängnis nach sich ziehen. Demnach sind nicht nur verbotene Begrüßungsformen wie der Hitlergruß selbst strafbar, sondern auch solche, „die diesen zum Verwechseln ähnlich sind“.

Die mobile Version verlassen