Grundsätzlich hat jeder Bürger in Deutschland Anspruch auf ein Konto, um Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften tätigen zu können. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber das sogenannte Basiskonto eingeführt.
Doch Banken und Sparkassen passen die Gebühren an und verhindern so den Zugang für Menschen mit geringem Einkommen. Besonders betroffen sind Menschen mit Schulden und Grundeinkommensempfänger.
Das Basiskonto, auch „Jedermanns-Konto“ genannt, wurde 2016 eingeführt. Damit setzte der Gesetzgeber die europäische Zahlungsdiensterichtlinie um
Das Basiskonto bietet lediglich Grundfunktionen für den Zahlungsverkehr wie Ein- und Auszahlungen, die Durchführung von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen sowie den Empfang einer Zahlungskarte. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch einkommensschwache Menschen, etwa Grundsicherungsbezieher, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.
Starker Anstieg der Gebühren
Doch auch wenn ein Basiskonto kaum Service bietet, erhöhen viele Banken seit Jahren die Gebühren.
Die Banken und Sparkassen begründen die Gebühren damit, dass ein Basiskonto einen Mehraufwand bedeuten würde. So wird beispielsweise argumentiert, dass Flüchtlinge beim Ausfüllen von Bankformularen häufiger auf die Hilfe von Bankmitarbeitern angewiesen seien.
Viele Banken und Sparkassen berechnen beispielsweise monatlich 8,99 Euro Gebühren und zusätzlich 1,50 Euro pro Papier- oder Telefonüberweisung.
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Beachten Sie den Hinweis
Für Geringverdiener und Empfänger von Sozialhilfe oder Bürgergeld stellen diese Gebühren eine zusätzliche, schwer zu ertragende finanzielle Belastung dar. Aus Sicht des Verbraucherverbandes „Finanzwende“ wird dieses Recht ausgehöhlt. Denn die Banken erhöhen ständig die Gebühren, um den Zugang immer schwieriger zu machen.
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Unklare gesetzliche Regelungen
„Mit dem Basiskonto sollte eigentlich jeder Zugang zu einem Konto haben. Doch manche Banken und Sparkassen ignorieren ihre soziale Verantwortung. Wenn das Konto mehrere Hundert Euro kostet, ist der Kontozugriff nur auf dem Papier ein Recht“, kritisiert Jochen Steiner von der Arbeitslosenberatung Hannover.
Das Ganze ist ein weiterer Beweis dafür, dass einige Finanzinstitute für Leute mit wenig Geld zu viel verlangen.
„Das ist absurd, insbesondere in schwierigen Zeiten wie der Inflationskrise.“ Eine Mitschuld an dieser Problematik trägt der Bund aufgrund der unklaren gesetzlichen Regelungen und die Finanzaufsicht BaFin lässt die Institute wieder weitgehend ihren Teil tun.
Wie viel darf das Basiskonto kosten?
Stiftung Warentest sagt: „Kreditinstitute dürfen für die Führung eines Basiskontos lediglich ein angemessenes Entgelt erheben, das im Rahmen des durchschnittlichen Marktpreises für Girokonten in Deutschland allgemein liegt.“ Allerdings interpretieren Banken und Sparkassen diese Anforderung sehr unterschiedlich.
Wie bei anderen Girokonten müssen sämtliche Gebühren für die Kontonutzung jährlich gemeldet werden.“ Banken seien außerdem verpflichtet, „ihren Kunden einmal im Jahr mitzuteilen, wie viel ihr Konto kostet“. Dies bietet eine gute Gelegenheit, Preise zu vergleichen.“
