Da der Streaming -Anbieter Dazn 2021 und 2022 erhöhte, ohne eine angemessene Zustimmung der bestehenden Kunden zu erhalten, reichte die Federal Association of Consumer Center (VZBV) eine Sammelklage ein. Die Betroffenen können sich diesem kostenlos anschließen.
Dazn hat sich mit Sportsendungen wie der Bundesliga einen Namen gemacht, aber die Preiserhöhungen kritisieren seit Jahren. Ab August 2021 stiegen die Preise zunächst von 11,99 Euro auf 14,99 Euro. Mit jährlichen Zahlungen stieg die Summe von 119,99 Euro auf 149,99 Euro.
Im August 2022 fügte Dazn erneut hinzu. Der monatliche Preis für bestehende Kunden stieg von 14,99 Euro auf 29,99 Euro, wobei die Zahlung von 274,99 Euro statt 149,99 Euro 274,99 Euro betrug.
Nach Angaben der Verbraucher waren die Preissteigerungen unzulässig
Dieser Zuschlag ist laut VZBV nicht nur hoch, sondern das Verfahren war auch nicht rechtmäßig. „“ „Die Preiserhöhungen von DAZN in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Benutzer: Im Inneren sind im Inneren unzulässig„, Sagt Jutta Gurkmann, Leiterin der Abteilung für Verbraucherpolitik bei VZBV.
Nach Angaben der Verbraucher befürworten die Klauseln, mit denen der Preis erhöht, die Preiserhöhungen nicht transparent und auf unangemessene Weise benachteiligt. Daher gibt es jetzt eine Sammelaktion (in Form eines Mittel), zu dem die Betroffenen beitreten können.
Sie können überprüfen, ob Sie für die Sammelklage auf der entsprechenden Website des VZBV in Betracht gezogen werden können. Es gibt auch einen Hinweis über das Plaque -Register im Bundesbüro der Justiz. Wenn Sie registriert sind und die Sammelklage erfolgreich ist, erhalten Kunden eine Entschädigung oder eine Rückerstattung.
Verbrauchervertreter in parallelen Verfahren gegen Dazn bereits erfolgreich
Die Verbrauchervertreter sind zuversichtlich, dass die Sammelklage erfolgreich ist. In einem parallelen Verfahren hat das München höhere Regionalgericht die Preisanpassungsklauseln in den Nutzungsbedingungen von Februar 2022 bereits als unwirksam erklärt (39 U 2482/23e, Urteil von 11.10.2024). Dazn hatte unter anderem Abonnementpreise vorbehalten „Veränderte Marktbedingungen“ oder „Wesentliche Änderungen der Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten„Anpassen.
Zu vage, sagten die Verbrauchervertreter – und die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an. Die Klausel ist daher zu vage. Weder die Anforderungen noch der Umfang einer Preiserhöhung werden ausführlicher reguliert. Abonnenten haben daher laut VZBV keine realistische Gelegenheit, die Genehmigung einer Preiserhöhung auf der Grundlage der Klausel zu überprüfen.
Das Urteil des München höheren Regionalgerichts ist jedoch noch nicht endgültig.