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Auf diese fünf Punkte müssen Rentner achten

Amelia by Amelia
Oktober 30, 2025
in Lokalnachrichten
Auf diese fünf Punkte müssen Rentner achten
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Status: 29. Oktober 2025, 13:02 Uhr

Aus: Janine Karrasch

Millionen Rentner profitieren ab 2026 von der aktiven Rente. Auch wenn Sie diese nicht gesondert beantragen müssen, gibt es dennoch einige Dinge zu beachten.

Berlin – Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz verfolgt mit der neuen Aktiven Rente ab 2026 ambitionierte wirtschaftspolitische Ziele. Mit der Reform sollen zwei zentrale Herausforderungen des demografischen Wandels angegangen werden: den akuten Fachkräftemangel, der Deutschland Milliarden kostet, zu lindern und gleichzeitig angespannte Rentenkassen durch verlängerte Beitragszahlungen zu entlasten.

Mit der Aktivrente sollen Anreize geschaffen werden, länger zu arbeiten. © Michael Bihlmayer/IMAGO

Der Kern der Reform ermöglicht es Rentnern, zusätzlich zur regulären Rente bis zu 2.000 Euro im Monat völlig steuerfrei zu verdienen. Im Gegensatz zu früheren Regelungen gilt laut Tagesschau hier kein Vorbehaltsvorbehalt. Der Steuerfreibetrag erhöht den Steuersatz für sonstige Einkünfte nicht. Wer zum Beispiel 4.000 Euro brutto im Monat verdient, muss künftig nur noch 2.000 Euro versteuern – die ersten 2.000 Euro fallen komplett aus. Zudem soll die Reform ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand und Wartezeiten erfolgen.

Aktive Rente startet 2026: So können Rentner davon profitieren

Eine gesonderte Bewerbung ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Rentner einige Dinge beachten:

  1. Berechtigung klären: Von der Aktivrente können laut Bundesregierung alle Personen profitieren, die die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ausgenommen bleiben jedoch Selbstständige, Beamte, Minijobber sowie Land- und Forstwirte.
  2. Arbeitgeber über Anspruch informieren: Obwohl die Aktivrente automatisch gilt, ist es ratsam, Ihren Arbeitgeber über Ihre Anspruchsberechtigung zu informieren. Dadurch verringert sich der steuerpflichtige Bruttolohn um 2.000 Euro pro Monat.
  3. Automatische Lohnsteuerverarbeitung verstehen: Die Steuerbefreiung wird direkt über die digitalen Lohnsteuerabzugsfunktionen (ELStAM) abgewickelt. Berechtigte Mitarbeiter erhalten das zusätzliche Nettogeld sofort mit der Lohnabrechnung.
  4. Soziale Sicherheit richtig einschätzen: Die Aktivrente hat nur steuerliche Auswirkungen. Die weiterhin steigenden Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin auf den vollen Lohn erhoben. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung entfalle nur der Arbeitnehmeranteil, heißt es www.steueripps.de.
  5. Sorgen Sie für die Dokumentation Ihrer Steuererklärung: Trotz automatischer Verarbeitung sollten alle Gehaltsabrechnungen und relevanten Belege aufbewahrt werden. Einkünfte über der 2.000-Euro-Grenze unterliegen weiterhin der Regelbesteuerung.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen rund um die Altersvorsorge

Mythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Das ist auch nicht richtig. Renten unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Allerdings ist das Geld derzeit nicht vollständig versteuert. Der Prozentsatz hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen.

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Nicht alle Rentner profitieren von der aktiven Rente – die Regierung prüft den Erfolg der Reform bis 2029

Die Aktivrente bringt laute Vorteile für Rentner mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen kpmg.de eine wichtige Einschränkung. Wer gleichzeitig bei verschiedenen Arbeitgebern arbeitet, kann den monatlichen Freibetrag von 2.000 Euro nur für ein einziges Arbeitsverhältnis nutzen. Die Wahl des richtigen Arbeitgebers für die Steuerbefreiung erfordert eine sorgfältige Kalkulation. Rentner müssen verschiedene Faktoren berücksichtigen: die Höhe des jeweiligen Gehalts, die Arbeitszeit und die langfristige Perspektive der Beschäftigung. Der Bescheid ist dann dem Arbeitgeber mitzuteilen, bei dem die Aktivrente in Anspruch genommen werden soll.

Die Bundesregierung hat die Aktive Rente bewusst als Pilotprojekt konzipiert, das einer strengen Erfolgskontrolle unterliegt. Dem Gesetzentwurf zufolge beginnt die Evaluierungsphase bereits nach zwei Jahren und soll bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Frage, ob aktive Renten tatsächlich mehr ältere Menschen motivieren, weiter zu arbeiten. In der Evaluierung soll auch geprüft werden, ob eine Ausweitung auf Selbstständige, die nach aktuellen Zahlen bereits im Alter weiterarbeiten, und andere bisher ausgeschlossene Berufsgruppen sinnvoll wäre. (Quellen: Bundesregierung, Tagesschau, steuernipps.de, kpmg.de, Gesetzentwurf der Bundesregierung) (jaka)

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