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Auch zwei FDP -Dyklen: Ein Gewerkschaftsmitglied ist für die Migrationsanwendung nicht korrekt

Auch zwei FDP -Dyklen: Ein Gewerkschaftsmitglied ist für die Migrationsanwendung nicht korrekt

Auch zwei FDP -Dykeln


Ein Gewerkschaftsmitglied ist kein Recht für die Migrationsanwendung

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Die Gewerkschaft hat eine große Genehmigung für die Verschärfung der Migrationspolitik. Trotzdem gibt es nicht nur die Koordination der Christdemokraten im Bundestag. Antje Tillmann stimmt sogar zu. Die FDP enthält zwei Abgeordnete.

Der CDU -Abgeordnete Antje Tillmann stimmte nach der offiziellen Konstellation der Bundestag -Verwaltung gegen die Anwendung ihrer Fraktion für mehr Ablehnungen zu den Grenzen. Tillmann sitzt im Bundestag für den Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimar Land II und will bei den nächsten Bundestag -Wahl nicht wieder antreten.

Acht Abgeordnete der Gewerkschaftsfraktion stimmten nicht ab, einschließlich prominenter Politiker wie dem ehemaligen Integrationsbeauftragten Annette Widmann-Mauz, der ehemalige Ostkommissarin Marco Wanderwitz, Bundestag Vice President Yvonne Magwas, Außenpolitiker Roderich Kiesewetter und der frühere Staatsminister für Kultur und Medikamente Großen. Alle gehören zur CDU.

Es gab zwei Abstände am FDP: Ulrich Lecht und Anikó Glogowski-Merten. Acht Abgeordnete der Partei stimmten ebenfalls nicht ab.

Insgesamt wurden 702 Stimmen in der Abstimmung abgegeben, darunter 348 Stimmen und 344 keine Stimmen. Es gab zehn Enthaltungen. 31 Stimmen wurden nicht eingereicht.

Der sogenannte Fünf-Punkte-Plan erfordert dauerhafte Grenzkontrollen für alle Nachbarländer, ein Eintrittsverbot für alle Personen ohne gültige Einstiegsdokumente, auch wenn sie eine Schutzanwendung ausdrücken. Personen, die zu verlassen sind, sind inhaftiert und es sollten täglich Deportationen durchgeführt werden. Die Bundesregierung soll die Bundesstaaten bei der Ausführung der Verpflichtung zur Verabschiedung unterstützen. Kriminelle und Gefahren, die unterliegt, sollten in einer unbestimmten Ausstiegsverhaftung bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren können, oder die Abschiebung kann durchgeführt werden.

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