Wohngeld ist ausdrücklich für Menschen gedacht, die (noch) nicht so bedürftig sind, dass sie Bürgergeld beziehen können, also ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können, nicht aber ihre Wohnkosten. Über die Härtefallregelung ist hier jedoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ-Beitrag) möglich. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Was bedeutet Härte beim Wohngeld?
Wer Wohngeld oder Kindergeld bezieht, ohne Sozialleistungen zu beziehen, kann (nur) nach der Härtefallregelung von den GEZ-Beiträgen befreit werden.
Dies liegt vor, wenn Ihr Einkommen den Regelsatz I des Bürgergeldes um nicht mehr als den GEZ-Beitrag von 18,36 Euro übersteigt.
Wer ist automatisch vom GEZ-Beitrag befreit?
Grundsätzlich vom GEZ-Beitrag befreit sind Bürgergeldempfänger, Menschen, die Grundsicherung im Alter oder als Behinderte beziehen, sowie Anspruchsberechtigte auf Blindenhilfe oder Pflegegeld. Auch BAföG-Empfänger und Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zahlen keine GEZ-Gebühren.
Tabelle: Wann Wohngeldempfänger vom Rundfunkbeitrag befreit werden können
| Situation (Wohngeld & Härtefall) | Regel/Konsequenz (Stand 2025) |
|---|---|
| Allein Wohngeld | Keine Ausnahme. Nur in besondere Härte möglich. |
| Härtefall Variante 1: Antrag auf Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld/Grundsicherung) wurde wegen Überschreitung der Bedürftigkeitsgrenze abgelehnt weniger als 18,36 € überschritten wird | Befreiung möglich. Erforderlich: Ablehnungsbescheid mit Angabe der geringen Selbstbeteiligung; Der Antrag auf Leistungen muss zuvor gestellt worden sein. |
| Härtefall Variante 2: Einkommen (ohne nutzbares Vermögen). nach Abzug der Wohnkosten unter dem Regelsatz für Hilfe zum Lebensunterhalt | Befreiung möglich. Nachweis über Einkommen und Miete/Heizkosten erforderlich. |
| Nachweis & Anwendung | Online-/Papierantrag beim Beitragsservice. Wohngeldbescheid beifügen (informativ); Relevant sind der Ablehnungsbescheid von Sozialleistungen oder Einnahme-/Kostenbelege. |
| Referenzwert 2025 | Der monatliche Beitrag bleibt bestehen 18,36 € (bis auf weiteres); So wird die „geringfügige Überschreitung“ für Variante 1 gemessen. |
GEZ-Befreiung für Rentner?
Für Rentner gilt das gleiche Prinzip wie beim Wohngeld. Vom Rundfunkbeitrag kann nur befreit werden, wer die Grundsicherung als Rente bezieht oder deren Einkommen den Bürgerfreibetrag nicht übersteigt.
ALG I und Übergangsgeld
Wer Arbeitslosengeld I oder Übergangsgeld bezieht, steht in der gleichen Situation wie jemand, der Wohngeld bezieht. Ein Anspruch auf Gebührenbefreiung besteht grundsätzlich nicht.
Menschen mit Schwerbehinderung und Kindergeld
Ein Kindergeld allein rechtfertigt keine Befreiung von den GEZ-Gebühren. Personen, die eine Schwerbehinderung mit dem Symbol RF nachweisen können, sind nicht von den Gebühren befreit. Allerdings zahlen Sie einen deutlich geringeren Beitrag von 6,12 Euro pro Monat.
Wie stellt man einen Härtefallantrag?
Sie können einen Härtefallbeitrag beim GEZ-Beitragsservice einreichen. Dazu benötigen Sie das Beitragsformular 440 und wählen hier „wegen Übereinkommen“ aus.
Welche Unterlagen muss der Antrag enthalten?
Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten benötigen Sie einen Nachweis des Sozialamtes, der bescheinigt, dass Sie keine Sozialleistungen beziehen, Ihr Einkommen jedoch nur geringfügig über dem Regelsatz 1 des Bürgergeldes liegt.
Der Sozialamt muss den genauen Mehrbetrag angeben.
Härtefall auch dann, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden
Eine Härtefallregelung können Sie auch dann beantragen, wenn Sie Anspruch auf Bürgergeld (oder andere Leistungen, für die keine GEZ-Gebühren erhoben werden) haben, diese aber nicht in Anspruch nehmen.
Was sind die Voraussetzungen hierfür?
Dies muss jedoch ebenfalls schriftlich bestätigt werden. Sie müssen also nachweisen, dass eine Sozialleistung zwar bewilligt wurde, Sie aber schriftlich gegenüber dem Sozialamt darauf verzichtet haben. (§ 46 Abs. 1 SGB I).
Der Beitragsservice benötigt für den Antrag den Zustimmungsbescheid der Sozialbehörde sowie die Verzichtserklärung.
Die Härtefallregelung orientiert sich am Bundesverfassungsgericht. Demnach sollen Bürgergelder und geringe Einkommen gleich behandelt werden.
Formulierungshilfe für den Härtefallantrag auf Befreiung von der GEZ
Variante 1: Ablehnung von Sozialleistungen in geringer Höhe
Betreff: Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag als Härtefall (§ 4 Abs. 6 RBStV)
Artikelnummer: (•••) Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe Wohngeld (Bescheid vom (Datum)). Mir ist bewusst, dass Wohngeld allein kein Befreiungsgrund ist.
Mein Antrag auf (Bürgergeld/Grundsicherung/Unterstützung zum Lebensunterhalt) wurde mit Bescheid vom (Datum) abgelehnt, weil mein Bedarf um (Betrag) € überschritten wurde. Dieser Selbstbehalt liegt unter der Höhe eines monatlichen Rundfunkbeitrags.
Ich beantrage daher die Befreiung als besonderer Härtefall gemäß § 4 Abs. 6 RBStV ab (Monat/Jahr), hilfsweise ab dem Monat der Antragstellung.
Als Nachweis füge ich den Ablehnungsbescheid und meinen Wohngeldbescheid bei.
Beste grüße
(Name, Adresse, Ort/Datum, Unterschrift)
Variante 2 – Einkommen unterhalb des Regelbedarfs (nach Abzug der Wohnkosten)
Betreff: Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag als Härtefall (§ 4 Abs. 6 RBStV)
Artikelnummer: (•••)
Meine Damen und Herren
Ich beziehe Wohngeld (Bescheid vom (Datum)). Mir ist bewusst, dass Wohngeld allein kein Befreiungsgrund ist.
Mein monatliches Einkommen liegt – nach Abzug der entsprechenden Kosten für Unterkunft und Heizung – unter dem jeweiligen Regelbedarf nach SGB XII. Es sind keine verwertbaren Vermögenswerte vorhanden.
Ich beantrage daher die Befreiung als besonderer Härtefall gemäß § 4 Abs. 6 RBStV ab (Monat/Jahr), hilfsweise ab dem Monat der Antragstellung.
Als Nachweis lege ich Einkommensnachweise sowie Miet-/Heizkostenbelege und meine Wohngeldbescheinigung bei.
Beste grüße
(Name, Adresse, Ort/Datum, Unterschrift)
